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FWG spricht sich für Erhalt des Dispensierrechts aus

Schwalm-Eder. Ein Tierarzt ist in Deutschland sowohl für die Verschreibung wie auch für die Ausgabe von Tierarzneimitteln zuständig – das könnte sich Plänen der EU zufolge allerdings bald ändern. Verschreibung und Verkauf von Tiermedikamenten sollen getrennt, das sogenannte Dispensierrecht aufgehoben werden. Lothar Kothe, landwirtschaftspolitischer Sprecher der FWG-Kreistagsfraktion, sieht darin keinen Vorteil: „Im Krankheitsfall ist eine fachgerechte und schnell Versorgung der Tiere mit tierärztlicher Hilfe und den entsprechenden Medikamenten unabdingbar. Die Verbindung von Diagnose und Abgabe der Medikamente durch den Hoftierarzt hat sich über Jahrzehnte bewährt.“ Die Freien Wähler fordern die Hessische Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für den Erhalt des Dispensierrechts einzusetzen.

„Wenn künftig nicht mehr Tierärzte sondern Apotheken – die mit Tiermedizin bislang gar keine Erfahrung haben – für den Medikamentenverkauf zuständig wären, würde das nicht nur erhebliche Mehrkosten bedeuten, erklärt Lothar Kothe dazu weiter. Er bezweifelt auch, dass es zu der erhofften Reduzierung des Medikamenteneinsatzes führt: „Bei der Abgabe durch den Hoftierarzt können die Mengen wesentlich besser nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. So wird sichergestellt, dass nur so viele Medikamente ausgegeben werden, wie das Tier zur Genesung tatsächlich benötigt“, so Kothe für die Freien Wähler abschließend.

 

 



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