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Sozialgerichtsklagen in Hessen weiter rückläufig

Hessen. Bei den hessischen Sozialgerichten wurden im Laufe des Jahres 2014 knapp 19.800 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das rund 700 oder drei Prozent weniger als 2013. Damit gingen die Sozialgerichtsklagen gegenüber dem Vorjahr zum dritten Mal in Folge zurück. Die Zahl der im Jahr 2014 erledigten Klageverfahren nahm im Vergleich zum Vorjahr um knapp 400 oder zwei Prozent auf gut 19.800 ab. Unerledigt blieben am Ende des Jahres gut 26 900 Streitigkeiten und damit fast genauso viele wie 2013.

Die meisten der neu eingereichten Klagen — gut jede vierte —  betrafen Ansprüche aus Hartz-IV (SGB II). An zweiter und dritter Stelle rangierten Streitigkeiten um die Kranken- und Rentenversicherung (17,7 bzw. 16,1 Prozent) vor Verfahren zur Feststellung einer Behinderung (15,1 Prozent). Auch um Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (6,9 Prozent) und um Leistungen der Unfallversicherung (6,1 Prozent) wurde relativ häufig gestritten.

Von den im Jahr 2014 erledigten Verfahren (19 800) endeten 39 Prozent durch Zurücknahme der Klage, zwölf Prozent durch angenommenes Anerkenntnis und elf Prozent durch Endurteil. Zehn Prozent der Klagen endeten durch übereinstimmende Erledigungserklärung, neun Prozent  durch gerichtlichen Vergleich und acht Prozent der Verfahren wurden durch einen Instanz beendenden Gerichtsbescheid abgeschlossen. Die restlichen elf Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung (6,0 Prozent).

Gut die Hälfte der im Jahr 2014 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter 16 Prozent innerhalb von drei Monaten. 28 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von einem bis zu zwei Jahren, 21 Prozent waren erst nach zwei Jahren oder später abgeschlossen, darunter drei Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als vier Jahren. (red)



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