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Infokampagne „Richtig heizen mit Holz“ klärt auf

Neue Regeln für Holzheizungen

Schwalm-Eder. Heizen mit Holz steht voll im Trend. Die wohlige Wärme eines Holzofens oder der kosteneffiziente Betrieb einer Holzzentralheizung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand: Holz speichert Sonnenenergie und mit Hilfe moderner Heizungstechnologien wird Holz zu einem umweltfreundlichen Wärmespender. Hinzu kommt ein weiterer Pluspunkt zum Wohle der Umwelt: Holz ist meistens vor Ort verfügbar und muss nicht, wie etwa Öl oder Gas, über weite Strecken zu den Verbrauchern transportiert werden. Die Energieerzeugung mit Holz, insbesondere Wärme, leistet einen großen Beitrag im Rahmen des Klimaschutzes.

Die hessenweite Informationskampagne „Richtig Heizen mit Holz“ informiert auch in der naturkraft-region über die gesetzliche Neuregelung für den Betrieb von holzbefeuerten Kaminöfen und Holzzentralheizungen. Darüber hinaus werden Tipps für den kostengünstigen Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie Kachelöfen oder Heizkamine, und holzbefeuerte Zentralheizungen ab 4 Kilowatt Feuerungswärmleistung sowie den richtigen Umgang mit Holzbrennstoffen gegeben.

Seit dem 22. März 2010 bestehen neue gesetzliche Anforderungen an holzbefeuerte Wärmeerzeuger. Die neue erste Bundesimmissionsschutzverordnung, auch Kleinfeuerstättenverordnung genannt, regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viele Schadstoffe entweichen dürfen. Des Weiteren gibt die Verordnung Aufschluss über die zugelassenen Brennstoffe. Auch ist klar geregelt, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss.

Durch die gesetzlichen Änderungen wird den Erwartungen an einen zeitgemäßen Emissionsschutz Rechnung getragen. Das Gesamtkonzept der Novelle betrifft sowohl neue wie auch bestehende Feuerungsanlagen. Die im Handel erhältlichen „neuen“ Heizsysteme müssen seit dem Inkrafttreten der Verordnung die geforderten Abgasgrenzwerte erfüllen. Bestehende Anlagen sollen ebenfalls diese Grenzwerte einhalten. Für Bestandsanlagen werden die Abgasgrenzwerte im Rahmen einer Übergangsregelung stufenweise angepasst. Hierfür sind drei Übergangsfristen – in Abhängigkeit des Errichtungsjahres der jeweiligen Anlage – bis Ende 2024 vorgesehen.

Fachkundige Referenten klären über den Brennstoff Holz und die Inhalte der „Kleinfeuerstättenverordnung“ auf. Die kostenlosen Informationsabende in der naturkraft-region werden zu folgenden Terminen angeboten:

7. Oktober 2010, 18.30 Uhr:
Landesinnungsverband der Schornsteinfeger, Sportplatz 1 a, 36179 Bebra

10. Oktober 2010, 14.30 Uhr:
Homberger Energietage, Stadthalle, Ziegenhainer Str. 19a, 34576 Homberg/Efze

11. Oktober 2010, 19.30 Uhr:
Stadtverordneten-Sitzungssaal, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen

9. November 2010, 19.30 Uhr:
Kurhaus, Hardtstr. 7, 34596 Bad Zwesten

10. November 2010, 19.30 Uhr:
Bürgerhaus, Bahnhofstr. 34, 36272 Niederaula

15. November 2010, 19 Uhr:
Bürgerhaus, Obere Goethestr. 17a, 36266 Heringen

18. November 2010, 19.30 Uhr:
Drei-Burgen-Schule, Untere Birkenallee 21, 34587 Felsberg

Insgesamt wurden in der naturkraft-region im Jahr 2008 rund 500.000 Megawattstunden regenerative Energie aus biogenen Festbrennstoffen, wie Holz, erzeugt. Davon wurden 93 Prozent in Form von Wärme und 7 Prozent als Strom bereit gestellt. Hierbei spielt die Wärmeerzeugung mit Scheitholz, Holzpellets und Holzhackschnitzel in den privaten Haushalten eine zentrale Rolle. Ihr Anteil beträgt 55 Prozent an der Wärmeenergieerzeugung mit biogenen Festbrennstoffen.

Die landesweite Informationskampagne „Richtig Heizen mit Holz“ ist ein Kooperationsprojekt des Landesinnungsverbandes des hessischen Schornsteinfegerhandwerks, des Landesbetriebs Hessen- Forst, des Kompetenzzentrums HessenRohstoffe (HeRo) und der naturkraft-region – Bioenergieregion Hersfeld-Rotenburg/Schwalm-Eder. (red)



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