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Siebert: Gelungene Steuervereinfachungen für Familien

Berlin/Schwalm-Eder. Anfang des Monats hat das Bundeskabinett den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Das Gesetz stelle insbesondere für Familien mit Kindern eine deutliche Entlastung dar. „Durch die Vereinfachung der steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten entlasten wir die Familien jährlich um 60 Millionen Euro. Dass nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen können und nicht nur Eltern, die beide erwerbstätig seien, sei eine echte Verbesserung. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Bundes war dies ein wichtiges Zeichen und ein richtiger Schritt“, so der nordhessische Bundestagsabgeordnete Bernd Siebert.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei es wichtig gewesen, dass Steuervereinfachung und Entlastung nicht gleichzeitig zu höheren Kita-Gebühren für die Familien führe. Dies sei gelungen, indem laut Gesetzentwurf Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte zukünftig abgezogen werden.

Auch beim Kindergeld werde es zukünftig Änderungen geben. Bisher seien Eltern zum Nachweis verpflichtet gewesen, dass das Einkommen des Kindes unter 8.004 Euro jährlich liege. Künftig sei dieser Nachweis erst nach Abschluss der Berufsausbildung erforderlich. „Ich freue mich, dass wir in der christlich-liberalen Koalition diese Schritte gehen konnten und so einmal mehr Familien und Kinder unterstützen“, so Siebert abschließend. (red)



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