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Gefährliche Ladung – Ende der Fahrt

Schwalmstadt. Für den auf dem Bild gezeigten VW-Transporter war nach einer Polizeikontrolle am vergangenen Mittwoch (30. März 2011) im Altkreis Ziegenhain die Fahrt zu Ende. Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und letztlich auch zum Schutz für den Fahrer selbst, musste die Weiterfahrt untersagt werden. Der Fahrer des Kleintransporters musste sich im Anschluss um eine geeignete Transportmöglichkeit für seine Ladung bemühen. Er beauftragte dann ein Abschleppunternehmen, um den ausgeschlachteten Pkw weiter zu transportieren.

Der Transporter war mit seiner spektakulären Ladung zwar nicht überladen, allerdings war Art und Weise die Ladungssicherung zu beanstanden. Der PKW war mit zwei Gurten eher notdürftig gehalten anstatt vorschriftsmäßig gesichert. Bei entsprechenden Fahrsituationen, wie z.B. bei starkem Bremsen oder Ausweichmanövern in Gefahrensituationen, hätten Ladung und Transportfahrzeug ein für den Fahrer unkalkulierbares Eigenleben entwickeln können. Dann hätte auch die rote Flagge am Ende der Ladung nicht mehr geholfen. Diese Art des Transportes stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung dar. Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg bewehrt. (ots)



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