Mit Luftgewehr am Stellbergsee auf Flaschen geschossen
Guxhagen-Wollrode. Nach dem Hinweis von Passanten trafen Beamte der Polizeistation Melsungen am frühen Abend des Ostersonntag, 24. April, drei Personen am Stellbergsee bei Wollrode an, die ein Luftgewehr mit sich führten. Beim Eintreffen der Polizei schossen die Personen mit dem Gewehr auf eine Plastikflasche. Das Gewehr gehörte einem 31-jährigen Mann aus Kassel, der zur Tatzeit in Begleitung zweier weiterer Personen, ebenfalls aus Kassel, war. Die Beamten stellten das Luftgewehr und die Munition sicher. Das Führen eines Luftgewehrs in der Öffentlichkeit stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Dazu wäre der Besitz eines Waffenscheines erforderlich.
Der Erwerb von Luft- und Federdruckwaffen ist zwar ab dem 18. Lebensjahr frei, nicht jedoch nicht das Führen in der Öffentlichkeit. Ausnahme: Der Transport von einem erlaubnisfreien Ort zu einem anderen erlaubnisfreien Ort (zum Beispiel von der Wohnung zum Schützhaus und zurück), dabei muss die Waffe nicht zugriffsbereit verpackt (zum Beispiel im Futteral oder Waffenkoffer) und ungeladen sein.
Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. (ots)