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Henzler: Inklusion in Hessen auf gutem Weg

Mehr Förderlehrerstellen in allgemeiner Schule als je zuvor

Hessen. „Die Inklusion ist in Hessen auf einem guten Weg“, sagte heute die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler. So besuchten in Hessen 95, 6 Prozent aller Kinder und Jugendlichen die allgemeine Schule – dieser Prozentsatz werde in kaum einem anderen Bundesland erreicht. „Ziel ist es, die Förderschulbesuchsquote in Hessen in den nächsten Jahren noch weiter von 4,4 auf 4 Prozent abzusenken“, so Henzler. Die mittlerweile 124 Beratungs- und Förderzentren, die Einrichtungen der Sprachheilambulanz und der dezentralen Erziehungshilfe bildeten mit ihrer präventiven und ambulanten Unterstützung zusammen mit den pädagogischen Erfahrungen der über 770 Schulen aller Schulformen mit Gemeinsamem Unterricht eine sehr gute Basis, „um eine inklusive Schulkultur zu entwickeln, bei der immer das Wohl des einzelnen Kindes im Vordergrund stehen muss“, sagte die Ministerin. Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Inklusion nach dem Hessischen Schulgesetz, an dem insgesamt 93 Verbände beteiligt worden seien, liege derzeit dem Landeselternbeirat vor.

Die Anzahl der Förderschullehrerstellen für die allgemeinen Schulen sei mit geplanten über 1500 Stellen im kommenden Schuljahr so hoch wie nie zuvor, so Henzler. Zukünftig solle die sonderpädagogische Unterstützung an der allgemeinen Schule aus einer Hand erfolgen. Entscheidungen über die Mittelverwendung könnten stärker vor Ort getroffen werden. Bisherige Maßnahmen der ambulanten und präventiven Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren würden mit bisherigen Maßnahmen des Gemeinsamen Unterrichts verzahnt. „Der Fokus des inklusiven Unterrichts ist sehr viel stärker auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler gerichtet“, so die Ministerin.

Nach wie vor bestehe die Möglichkeit, im Ausnahmefall vor Ort zu entscheiden, ob eine Verringerung der Klassenstärke aufgrund der Behinderung eines Schülers oder einer Schülerin erforderlich sei. Die Klassenhöchstgrenzen seien bei allen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt worden und die reale durchschnittliche Klassengröße, die beispielsweise in der Grundschule bei unter 20 Schülern liege, erlaube es, den bisherigen Automatismus bei der Bildung von Klassen aufgrund von Klassenhöchstgrenzen im inklusiven Unterricht neu zu regeln.

Über die Reduzierung der Klassengröße könne durch das Staatliche Schulamt entschieden werden. Aber auch die Schulen selbst könnten im Rahmen der vorhandenen zusätzlichen Förderstunden Entscheidungen in Bezug auf Gruppenzusammensetzungen treffen, zum Beispiel über die Förderung in einer gemischten Kleingruppe. „Je höher der Anteil der Kinder mit Anspruch auf Förderung ist, desto höher ist auch die Anzahl der Förderstunden und damit die Möglichkeit der Kleingruppenbildung“, so Ministerin Henzler.

„Die flexible Handhabung der Lehrerstundenzuteilung zu einzelnen Klassen und Jahrgängen wird nun eher möglich – bis hin zu einer Doppelbesetzung mit zwei Lehrkräften“, sagte die Ministerin. Für die über 770 Schulen mit Gemeinsamem Unterricht gebe es zudem einen Bestandschutz für die Klassengröße im Gemeinsamen Unterricht, solange ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Klasse weiterhin besucht. (red)



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Ein Kommentar zu “Henzler: Inklusion in Hessen auf gutem Weg”

  1. Ralf Wenzel

    „Behinderung entsteht durch gesellschaftliche Barrieren.“

    Kultusministerin Hentzler hebelt die UN-Behindertenkonvention aus.

    Hessen spart sich die Inklusion (www.magazin-auswege.de).

    Bisher war unstrittig, dass gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern (GU) kleine Klassen erfordert. Dies hat die Ministerin wieder geändert. Die Standards sind kräftig zuungunsten des Unterrichts geändert worden.

    Keine kleineren Klassen wie vorgesehen.

    Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung werden weniger eingesetzt als vorge-sehen. Ebenfalls 300 Regelschullehrerstellen fallen weg.

    Die Aufnahme an Grundschulen wird verweigert.

    Auch die alte Verordnung in § 7 wurde geändert, diese sah vor, das das bei einer Schülerin oder Schüler fünf bis zehn Wochenstunden zusätzlich mit einem Regel- und Förderschullehrer/in geplant und durchgeführt wird. Jetzt ist Frau Minister der Meinung das 4 Wochenstunden pro Kind ausreichen. Damit spart Hessen an För-derschullehrern bei der Inklusion.

    Somit ist Hessen nicht daran interessiert, die Förder- und die Sonderschulen abzu-schaffen.

    Hessen spart sich den gemeinsamen Unterricht in Klasse 1.

    Diese Verschlechterung erscheint noch dramatischer, wenn man die Systematik des
    Verordnungsentwurf betrachtet. Die Verordnung ist nämlich so angelegt, dass der
    Anspruch eines Kindes auf sonderpädagogische Förderung erst festgestellt werden soll, wenn das Kind zuvor auf verschiedenen Ebenen an den Ansprüchen der Regelschule ge-scheitert ist oder – um es mit den Worten der Verordnung auszudrücken – wenn es gezeigt hat, das es dem „Bildungsgang in der Klassengemeinschaft nicht folgen“ kann.

    Bevor auch nur eine Förderschullehrerstunde für die direkte Arbeit mit Kindern herausge-geben wird, muss erwiesen sein, dass sonderpädagogische Beratungsangebote als vor-beugende Maßnahme nach § 3 nicht ausreichen. Davor wiederum muss sich gezeigt ha-ben, dass alle nur denkbaren vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schule nach § 2 fruchtlos waren. Das Wort „Vorbeugung“ gewinnt eine neue Bedeutung: Vorgebeugt wird vor allem der Herausgabe von Förderschullehrer stunden. Nach der alten Regelung wurde der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes in der Regel vor der Einschu-lung durch ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren ermittelt. Dies ermöglichte dann den Start des GU mit der entsprechenden Doppelbesetzung Im 1. Schuljahr ist die Grundschullehrerin zukünftig vor allem auf sich alleine gestellt.

    Zu Beginn der 1. Klasse. Das sonderpädagogische Überprüfungsverfahren wird nun abge-schafft. Einen „hochwertigen“ Beginn wird es in Zukunft nicht mehr geben. Im 1. Schuljahr ist die Grundschullehrerin zukünftig vor allem auf sich alleine gestellt. Sofern sie die verord-neten Vorgaben beachtet und dies entsprechend dokumentiert, wird sie sich nach ge-raumer Zeit einen Anspruch auf Beratung durch die zuständige BFZ-Kraft erwerben. Diese wird dann vermutlich im 2. Schulhalbjahr in der Lage sein, in einer Förderdiagnostischen
    Stellungnahme „vorhandene Gutachten, Berichte, Zeugnisse, individuelle Förderpläne oder Hilfepläne sowie gegebenenfalls die Ergebnisse von Beobachtungen,

    Gesprächen und diagnostischen Verfahren zusammenzufassen, welche den Förderprozess der Schülerin oder des Schülers über einen längeren Zeitraum dokumentieren (§9) (2).“ Eine solche Stellungnahme wird für den sogenannten „Förderausschuss“ benötigt, der – wie gesagt: nach einem „längeren Zeitraum“ -überhaupt erst den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung feststellen kann. Hessen spart sich den GU in Klasse 1.

    Dies sind jedoch Fadenscheinige ausreden seitens der Ministerin, sie will sich dem Thema „Inklusion“ einfach nur verweigern. (…)

    Sie sollte sich mal bemühen und sich in der Freien und Hansestadt Hamburg umsehen. http://www.Hamburg.de

    Damit ignoriert Hessen den Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention. Eltern sollten trotzdem ihre Kinder an Grundschulen anmelden, sie haben ein Recht darauf.

    Ganz traurig ist die Tatsache das an keiner Universität in Hessen sonderpädagogischer Lehrstuhl zu finden ist. Lediglich in Friedberg/Hessen werden Zusatz Seminare angeboten.

    Hoffen auf Ablösung der derzeitigen Regierung durch die SPD.

    Auf der Veranstaltung der AfB in Kassel am, 27.10.2011 “Inklusion in Hessen nur Wunsch-denken?“ Waren sehr viel Lehrer/innen anwesend, nicht alle waren der SPD zugetan, alle aber äußerten den Wunsch, dass die SPD druck auf die schwarz/gelbe Regierung ausübt und das in 2013 die SPD als Regierungspartei dieses ganz schnell ändern kann.

    *Quelle: http://www.magazin-auswege.de – Johannes Batton

    Ralf Wenzel
    Sprecher “Selbst Aktiv“
    Hessen-Nord/Schwalm-Eder


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