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5,6 Millionen Euro gehen an IHK-Mitgliedsunternehmen

Vollversammlung: Liquiditätsrücklage wird aufgelöst

Kassel. Über die Höhe des IHK-Mitgliedsbeitrags und der Rücklagen hat die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel während der Sitzung am Dienstagabend diskutiert. Das Parlament der regionalen Wirtschaft beschloss, die Liquiditätsrücklage in Höhe von 5,6 Millionen Euro komplett aufzulösen und den Mitgliedsunternehmen zugute kommen zu lassen. Über die Art und Weise der Umsetzung berät nun der Haushaltsausschuss, die Vollversammlung entscheidet über das konkrete Verfahren in der Dezember-Sitzung. Bereits im Dezember 2011 hatte die Vollversammlung beschlossen, die IHK-Mitgliedsbeiträge der Firmen ab 2012 um ein Volumen von rund eine Million Euro zu senken. Darüber hinaus hatte die IHK Kassel für die Jahre 2010 und 2011 die Beiträge um jeweils 1,3 Millionen Euro vermindert. Durch diese Beitragssenkungen liegt der Umlagesatz der IHK Kassel unter dem Bundesdurchschnitt. Auch bei den Grundbeiträgen ist die IHK Kassel eine der preiswertesten deutschlandweit. All dies ermöglichte die gute wirtschaftliche Situation der Mitgliedsunternehmen, auf denen die Mitgliedsbeiträge beruhen.   

Das IHK-Präsidium hatte sich einstimmig für weitere deutliche Beitragssenkungen ausgesprochen und den Antrag gestellt, die vollständige Auflösung der Liquiditätsrücklage in Höhe von 5,6 Millionen Euro über fünf Jahre zu verteilen – das entspräche einem jährlichen Entlastungsvolumen in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro. Dies könne durch eine deutliche Senkung der Umlage und Grundbeiträge erfolgen. Eine einmalige Sonderausschüttung in Höhe von 5,6 Millionen, diesen Antrag hatte Vollversammlungsmitglied Kai Boeddinghaus eingebracht, hält das Präsidium unter dem Aspekt der Beitragsgerechtigkeit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes zumindest für sehr fragwürdig. Durch den Vorschlag des Präsidiums sei gewährleistet, dass nicht nach dem Zufallsprinzip in einem Jahr Unternehmen eine erhebliche Entlastung erfahren oder gar nicht beziehungsweise weniger davon profitierten. Das Präsidium ist zuversichtlich, dass die vorgeschlagene Senkung dauerhaft aufrecht erhalten werden und die IHK Kassel damit ohne anschließende Beitragserhöhungen auskommen kann. Sein Anliegen: Von der Beitragssenkung sollen möglichst alle IHK-zugehörigen Unternehmen profitieren.

Hintergrund: Vollversammlung und IHK-Beiträge
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der IHK Kassel. Sie setzt sich aus insgesamt 84 gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Sie vertreten die rund 71.000 IHK-zugehörigen Unternehmen in Nordhessen und dem Altkreis Marburg. Auch als Parlament der Wirtschaft bezeichnet, stellt sie mit ihren Vertretern aus Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen das oberste Entscheidungsgremium über Haushalts- und Budgetrecht dar und bestimmt die wirtschaftspolitische Richtung der IHK.

Die IHK-Beiträge setzen sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er unter anderem die Leistungskraft sowie Art und Umfang der Unternehmen berücksichtigt. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen. Der IHK-Beitrag orientiert sich somit an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe. Er liegt in der Regel zwei bis drei Jahre hinter dem aktuellen Gewerbeertrag zurück. Dank der IHK-Beiträge kann die IHK die ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben erfüllen und somit den Staat entlasten, zum Beispiel im Bereich der Ausbildung. Das Motto lautet: „Die Wirtschaft macht, organisiert und zahlt selbst.“(red)



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