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Sorgerecht: Zahl der Entzugsfälle gesunken

Hessen. Im Jahr 2011 erfolgten in Hessen 730 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für 488 dieser Kinder und Jugendlichen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, knapp elf  Prozent weniger als 2010.

Zum Jahresende 2011 lebten 2531 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, knapp ein  Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 303 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die „kraft Gesetzes“ bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2228 Kinder und Jugendliche hatten eine durch Vormundschafts- oder Familiengericht bestellte Amtsvormundschaft (Entzug des Sorgerechts).

Die Zahl der bestellten Amtspflegschaften betrug 2386 (minus 2,6 Prozent). Dabei werden Teile des Sorgerechts auf das Jugendamt oder andere Personen übertragen.

Für knapp 37.500 Kinder gab es im Jahr 2011 Beistandschaften, knapp vier Prozent weniger als 2010. Die Beistandschaft hilft Alleinsorgeberechtigten in bestimmten Bereichen, die Rechte ihrer Kinder zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen. Dem Berechtigten steht es frei, dieses Angebot der Jugendämter zu nutzen.

Eine Pflegeerlaubnis (nach § 44 SGB VIII) für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege wurde im Laufe des Jahres 2011 für 272 Kinder und Jugendliche erteilt. Fast alle waren in Vollzeitpflege untergebracht.

Für 8.196 Kinder und Jugendliche wurde eine Sorgeerklärung abgegeben, sechs Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dabei handelt es sich um die rechtswirksame, begründete gemeinsame Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern. (red)



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