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Wasserrahmenrichtlinie: Vertrag unterzeichnet

Neukirchen. Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und der Bürgermeister der Stadt Neukirchen, Klemens Olbrich, haben am Donnerstag, 2. August, einen Vertrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der Kommunen Neukirchen, Ottrau, Schrecksbach und Oberaula unterzeichnet. Die Bürgermeister Klaus Wagner (Oberaula), Norbert Miltz (Ottrau) und Andreas Schultheis (Schrecksbach) unterschrieben den Vertrag als weitere Projektbeteiligte. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die stetige Verringerung der Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015.

Die Umwelt und alle Bürger profitieren von diesem Projekt: Sinkende Nitratbelastungen auf den Flächen und die Verringerung der Phosphoreinträge in die Gewässer sorgen für besseres Oberflächen- und Grundwasser; besseres Oberflächen- und Grundwasser sichert und verbessert die Lebensqualität. Mit dem jetzt unterzeichneten Vertrag wird ein Beratungs- und Maßnahmenmanagement zur Reduzierung der Stickstoffeinträge und zur Minderung der Erosion auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen vereinbart.

Ziel dieser Maßnahme ist die flächenhafte Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Wasser – in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten. Mit der Reduzierung der Erosion und der damit verbundenen Verringerung der Phosphatbelastung der angrenzenden Bäche und Flüsse wird die Wasserqualität insgesamt verbessert und eine gesündere Lebensgrundlage für eine Vielzahl von Lebewesen geschaffen.

Im Vertragsgebiet sind landwirtschaftliche Nutzflächen von zirka 5.100 Hektar in den Gemarkungen Asterode, Nausis, Friedigerode, Oberaula, Wahlshausen, Olberode, Immichenhain, Kleinropperhausen, Ottrau, Schorbach, Weißenborn, Röllshausen, Salmshausen und Schrecksbach erfasst.

Die Stadt Neukirchen als Maßnahmenträger wird die in dem Vertrag vereinbarten Beratungsleistungen ausschreiben und im Anschluss an die Vergabe zu einer allgemeinen Informationsveranstaltung einladen. Die Umsetzung des Projektes soll vertrauensvoll und zielorientiert auf der Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit mit den Landwirten erfolgen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen detailliert und kostenlos darüber beraten werden, wie sie die Schadstoffeinträge so gering wie möglich gestalten oder wie sie dafür sorgen, dass die Einträge so niedrig bleiben, wie sie sind. Wie hoch der Beratungsaufwand sein wird, richtet sich nach dem Belastungspotential der jeweiligen Gemarkung, der Belastung des Grundwassers und der Erosionsgefährdung der Flächen.

Die entstehenden Projektkosten für die Beratung und die beratungsbegleitenden Maßnahmen finanziert das Land Hessen. Des Weiteren sollen freiwillige Agrarumweltmaßnahmen, wie zum Beispiel der Anbau von Zwischenfrüchten oder Mulch- und Direktsaatverfahren, über das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) angeboten und umgesetzt werden.

Regierungspräsident Dr. Lübcke und die Vertreter der Kommunen hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, wie sehr der gesamte Erfolg letztendlich auf Freiwilligkeit und Kooperationswillen beruhe.

Die Stadt Neukirchen, selbst Wasserversorger im Maßnahmenraum, wurde in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen als Projektträger und Koordinator vom Regierungspräsidium ausgewählt.

Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke, Bürgermeister Klemens Olbrich und seine Kollegen betonten, ihr gemeinsames Ziel sei die vertrauensvolle und zielorientierte Umsetzung des Projektes zum Schutz und Erhalt unseres Grundwassers und der Oberflächengewässer. Sie sagten: „Wir rufen alle Flächenbewirtschafter und alle im Umsetzungsbereich tätigen Personen und Organisationen, die sich dem Grundwasserschutz verpflichtet fühlen, dazu auf, sich in das Projekt einzubringen.“

Regierungspräsident Dr. Lübcke dankte in seinem Hause dem Dezernat Grundwasserschutz und Wasserversorgung Kassel (namentlich Susanne Boldt, Volker Möller und Roswitha Faulke) für den erfolgreichen Start mit dem neuen Beratungsvertragswesen. (red)

 



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