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Soziale Mindestsicherung: Leistungen für jeden Zwölften

Hessen. Die Zahl der Personen, die in Hessen auf Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme angewiesen waren, ging im Jahr 2011 zurück. Rund 496.100 Hessen erhielten Ende 2011 finanzielle Hilfen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts, teilte das Hessische Statistische Landesamt mit. Damit sank die Zahl um knapp 13.500 beziehungsweise 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung erhielt jeder zwölfte hessische Bürger (8,1 Prozent) derartige Leistungen.

Regional schwankte die Empfängerquote von Leistungen der Mindestsicherung zwischen 4,8 Prozent im Hochtaunuskreis und 17,0 Prozent in der Stadt Offenbach am Main. Die kreisfreien Städte wiesen mit durchschnittlich 12,6 Prozent eine fast doppelt so hohe Quote auf wie die Landkreise (6,5 Prozent).

Zu Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme zählen:

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; sogenanntes „Hartz IV“)

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ (HLU)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (GruSi)

Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsyLbLG)

Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Die Hartz IV–Empfänger bildeten mit einem Anteil von rund 80 Prozent die größte Empfängergruppe; es folgten die Empfänger bedarfsorientierter Grundsicherung mit gut 14 Prozent. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz machten zusammen gut fünf Prozent aus.

Von den SGB II Empfängern waren 69,3 Prozent erwerbsfähige und 30,7 Prozent nicht erwerbsfähige Personen, Letztere waren vor allem Kinder unter 15 Jahren. Diese hatten einen Anteil von 28,9 Prozent an allen Hartz IV-Empfängern.

Hinweis: Bei der Berechnung der regionalen Quoten sind die Empfänger des Landeswohlfahrtsverbandes nicht einbezogen. (red)



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