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Trinkwasserverordnung: Gesundheitsamt informiert über Änderung

Schwalm-Eder. Im November 2012 wurde die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2001) novelliert. Seitdem besteht die Pflicht, das Warmwasser in größeren Wohngebäuden jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Diese Bakterien können beim Einatmen eine Lungenentzündung (Legionellose) verursachen. Betroffen sind sogenannte „Großanlagen zu Trinkwassererwärmung“ mit einem Boiler über 400 Liter und/oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Boiler und Dusche. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgeschlossen. Sofern eine gewerbliche Nutzung stattfindet (Vermietung zu Wohnzwecken) musste der Inhaber diese Gebäude bisher beim Gesundheitsamt anzeigen und dort die jährliche Legionellen-Untersuchung vorlegen.

Wie der erste Kreisbeigeordnete Winfried Becker und der Leiter der Abteilung „Öffentliche Hygiene“ Holger Pfetzing nun mitteilen, wurde aufgrund des großen Aufwandes für die Vermieter und zusätzlicher Kosten für die Mieter sowie des enormen Verwaltungsaufwandes in den Gesundheitsämtern die Trinkwasser-Verordnung nochmals geändert.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober unter anderem folgende gravierende Änderungen beschlossen: Die Pflicht zur Anzeige einer Großanlage entfällt und das Untersuchungsintervall wird auf drei Jahre verlängert. Die ersten Untersuchungen auf Legionellen müssen bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Der Vermieter/die Hausverwaltung muss nur die Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt vorlegen, bei denen der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen in 100 ml Trinkwasser überschritten wird.

Ist dies der Fall, hat der Betreiber der Anlage weitere Untersuchungen zur Ursachenaufklärung durchzuführen und die Installation zu überprüfen. Die technischen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen, so die Trinkwasser-Verordnung.

Sofern der Betreiber bei Überschreitungen nicht tätig wird, muss ihn das Gesundheitsamt hierzu auffordern und ggf. Maßnahmen anordnen.

Der Gesundheitsingenieur Holger Pfetzing, Telefon (05681) 775670 steht bei Fragen zur Verfügung. (red)

 

 



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Ein Kommentar zu “Trinkwasserverordnung: Gesundheitsamt informiert über Änderung”

  1. Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann

    Legionärskrankheit: In Deutschland jedes Jahr 4.500 Tote und 32.000 Kranke durch Legionellen im Trinkwasser: Wasserwerke müssen nachgerüstet werden!

    Zitat Umweltbundesamt: „Jedes Jahr erkranken mindestens 20.000 – 32.000 Personen in Deutschland an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden; bis 15 % der Fälle enden sogar tödlich. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. Ab 1. November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung daher strengere Regeln vor: Erstmals müssen auch gewerbliche Betreiber und Vermieter ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen.“

    Die Bundesregierung muss sich darum kümmern, dass die Krankheitserreger Legionellen schon im Wasserwerk gefiltert werden. Dann gibt es das Warmwasserproblem nicht mehr. Genau das tut aber der Bund nicht, weil er den Wasserversorgungsunternehmen nicht auf die Füße treten will. Der Bund akzeptiert Straftatbestände, wenn er Krankheitserreger wie die lebensgefährlichen Legionellen im Trinkwasser duldet.

    Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund fünf Euro je Person und Jahr und in der anschließenden Desinfektion des Trinkwassers in den öffentlichen und privaten Leitungsnetzen mit unschädlichem Chlordioxid, dessen Gehalt im Wasser ein Depot aufbauen und erhalten und deshalb online gesteuert werden muss und kann. Zuvor sind die Wassernetze mit Spülverfahren von Biofilmen zu befreien und ggf. umzubauen.

    Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
    Mühlenstraße 5 b
    48351 Everswinkel
    0 25 82 – 99 13 66
    soddemann-aachen@t-online.de


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