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Katzenfamilie mit zwei Babys ausgesetzt

Guxhagen. Die Guxhagener Katzenhilfe wurde in den letzten Tagen über besonders dreiste Tieraussetzungen unterrichtet. In beiden Fällen wären die zuständigen Tierheime in Kassel und Felsberg OT Beuern zuständig gewesen, doch die hilfesuchenden Bürger fanden keine Möglichkeit, mit den Betreibern in Kontakt zu treten. Obwohl Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und die Polizei eingeschaltet wurde, erfolgte nach Angaben der Guxhagener Katzenhilfe keine Rückmeldung. Eine Entwicklung, die in der letzten Zeit öfters festgestellt worden sei. Da die Qualität der Methode sich ständig ändere, könne nur mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht begegnet werden.

„Eine fünfköpfige Katzenfamilie wurde brutal entsorgt und einer Baunataler Familie vor die Haustür gestellt. Das, was sich am 13. Januar in den späten Abendstunden abgespielt hatte, ist noch dreister als alles bisher erlebte und sprengt die Vorstellungskraft“, so beurteilen die Guxhagener Tierschützers den Tathergang. Was war an diesem Tag geschehen? Gegen 21 Uhr wurden die Guxhagener Tierschützer über einen mysteriösen Tierfund aus Baunatal informiert. Zuerst hatten die Bewohner eines Hauses einen Schatten vor ihrer Haustür bemerkt. Als sie die Tür öffneten, trauten sie ihren Augen nicht. Ein Umzugskarton, darauf ein Katzentransportkorb und das ganze abgedeckt mit einer Kinderbettoberdecke. Auch noch einen Tag nach dem Ereignis zeigte sich das Ehepaar noch sehr erschüttert, wie Menschen ihre Probleme lösen indem sie andere Bürger damit belasten.

Nachdem der erste Schreck verflogen war, beratschlagte das Ehepaar die zu treffenden Maßnahmen. Ein Anruf im zuständigen Tierheim blieb erfolglos. Hilfe brachte dem Ehepaar der Anruf bei der Guxhagener Katzenhilfe und Polizei. Die 2. Vorsitzende Jutta Dippel war bei der Problemlösung behilflich und nahm aus den Händen der Polizeistreife den Umzugskarton und den Katzentransportkorb mit einer Mutterkatze und zwei zirka drei Wochen alten Katzenbabys, den Katzenvater und eine Jungkatze im Alter von etwa neun Monaten, also insgesamt fünf Katzen entgegen. Auch hier steht der kostenintensive Medizincheck an.

Bereits am 12. Januar erhielt die Guxhagener Katzenhilfe einen Hilferuf aus dem Melsunger Brauereiweg. Dort war in einem Mietshaus eine fast einjährige Katze ausgesetzt worden. Den Impfausweis fand eine Mieterin in ihrem Briefkasten. Nachfragen im Haus und in der Nachbarschaft verliefen negativ. Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des zuständigen Tierheims wurde nicht beantwortet. Nachdem die Guxhagener Katzenhilfe über den Sachverhalt informiert wurde, konnte schnelle Hilfe angeboten werden. Die 2. Vorsitzende Jutta Dippel holte die Jungkatze ab. Der kostenintensive medizinische Check musste vorgenommen werden. Anhand der überlassenen Unterlagen wird versucht, den ursprünglichen Eigentümer ausfindig zu machen.

Am 14. Januar teilt eine Katzenfreundin aus Niedenstein mit, dass sich bei ihr seit einigen Tagen eine Katze und ein Kater eingefunden hätten. Die Frau ist der Meinung, dass es sich hierbei um ausgesetzte Tier handelt, die gern bei ihr bleiben könnten. Da sie nicht finanziell auf Rosen gebettet sei, bat sie um Unterstützung bei der Futterbeschaffung und Kastration. Eine entsprechende Anfrage beim zuständigen Tierheim wurde abschlägig beantwortet. Hier werden die Guxhagener Tierschützer Hilfe leisten. Wieder einmal hat die Guxhagener Katzenhilfe für die betroffenen Tiere und Menschen eine akzeptable Lösung gefunden nach dem Motto „Tiernot sehen und handeln“.

Für den 1. Vorsitzenden Dieter Büchling stößt dieses Verhalten auf Unverständnis. Denn gerade die geschilderten Fälle sind Paradebeispiele für aktiven Tierschutz, für die sein Verein als gemeinnützig anerkannt wurde. Da die Guxhagener Katzenhilfe im Gegensatz zu den Tierheimbetreibern keine öffentlichen Mittel erhält, ist der Verein umso mehr auf Spenden angewiesen.

Wer die erfolgreiche Vereinsarbeit unterstützen möchte, kann das mit einer Geldspende auf das Vereins- und Spendenkonto bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder, BLZ 52052154, Konto 42001115, tun.

Das sagt der Gesetzgeber zum Aussetzen von Haustieren:
Das Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen ist gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG verboten. Ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist strafbar.

Unerheblich ist dabei, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt auch das Anbinden an dem Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. (red)



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