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Magistrat diskutierte Neuerungen im Friedhofsbereich

Neue Bestattungsformen und kostendeckende Gebühren

friedhof-homberg130618Homberg. Sie suchten neue Formen und damit verbundene räumliche Lösungen für zeitgemäße, moderne Bestattungen. Die Mitglieder des Magistrats der Stadt Homberg trafen sich vor Ort auf dem Homberger Friedhof, um mögliche Lösungen zu diskutieren und zu einem tragfähigen Konsens zu gelangen. Und sie fanden Lösungen. Sie legten gleich mehrere Standorte für Gemeinschaftsgrabanlagen fest. Es sollen Grabfelder für Urnen, für Erdbestattungen in Form von Rasengemeinschaftsgräbern realisiert werden. Aber auch Baumgräber in Form eines Friedparks werden möglich gemacht. Beratend standen ihnen hierbei der Homberger Steinmetz Bernd Förster von der Bernd Foerster Steintechnik GmbH und Ordnungsamtsleiter Helmut Wagner zur Seite.

Dem Magistrat der Stadt Homberg ging es hierbei vor allem darum, den Bürgerinnen und Bürgern würdige Orte der Erinnerung zu schaffen. Denn die  Gebührenerhöhung sollte nicht unabhängig von der Erweiterung an neuen Bestattungsformen gesehen werden. „Wir möchten nicht einfach nur Gebühren erhöhen, die nötig geworden sind, weil die bisherigen Gebühren nicht die Kosten decken, die wir tatsächlich haben. Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern neue zeitgemäße Bestattungsformen anbieten“, betont Bürgermeister Martin Wagner.

Neu: Rasen- Erdbestattungs- und Baumgräber mit Urne
Das Bestattungsverhalten hat sich in den vergangenen Jahren in der Tat verändert. Die neuen Satzungsvorschriften, die seit dem 1. Juni 2013 gelten, bieten zu den bisherigen Bestattungsmöglichkeiten weitere Bestattungsformen auf den städtischen Friedhöfen an. Dadurch soll seitens der Stadt einem geänderten Bestattungsverhalten auf dem Friedhof der Kernstadt Rechnung getragen werden. Zusätzlich wird zukünftig eine Erdbestattung in Rasengräbern möglich sein. Diese Rasengräber werden als Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof „Hinter dem Schlossberg“ angelegt werden und die Pflegearbeiten durch die Stadt Homberg erfolgen.

Weiter wird es möglich, seine Urnenbestattungen an Bäumen vorzunehmen. Diese werden auf dem Friedhof „Auf den Berglöchern“ unter einem vorhandenen Baumbestand angelegt.

Bürgermeister Martin Wagner ist sich sicher, dass die neuen Bestattungsformen den Bedürfnissen trauernder Angehöriger entgegen kommen.

Gebührenerhöhungen in drei Stufen erfüllen gesetzliche Vorgaben
Die Gebühren sind lange Zeit nicht den tatsächlich anfallenden Kosten angepasst worden. Das war ein wichtiger Grund, warum die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg am 23. Mai eine neue Friedhofsordnung und –gebührensatzung beschlossen hat. Sie hat verschiedene Neuerungen zum Inhalt. Hier ein Überblick über die Änderung im Bereich der Gebühren.

Umfangreiche Erhöhungen erfolgen in drei Stufen, beginnend am 1. Juni mit der ersten Stufe und weiteren zwei Stufen am 1. Januar 2016 bzw. am 1. Januar 2018. Diese Gebührenerhöhungen sind erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. (di)

Nachstehend sind Beispiele der Gebühren für eine Bestattung aufgeführt:
Reiheneinzelgrab (Erdbestattung)  920 Euro; ab 1. Januar 2016: 1.410 Euro
Urnenreihengrab: 580 Euro; ab 1. Januar 2016: 895 Euro
Urnengrab im Gemeinschaftsfeld: 695 Euro; ab 1. Januar 2016: 1.015 Euro
Wahldoppelgrab (Erdbestattung)  1.620 Euro, ab 1. Januar 2016: 2.535 Euro
Rasenerdgrab neu; ab 1. Januar 2016: 1.866 Euro
Baumgrab (Urne) neu; ab  1. Januar 2016: 935 Euro



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