Zuwendungsbescheid über die Förderung sozialer Hilfen
Schwalm-Eder. Nachdem der Schwalm-Eder-Kreis der neuen Rahmenvereinbarung zur Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen vom 23.8.2013 beigetreten ist, hat Landrat Frank-Martin Neupärtl nun auch den Bewilligungsbescheid des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erhalten. Er freut sich, dass mit den Fördergeldern in Höhe von insgesamt 223.750 Euro die seit zehn Jahren erfolgreiche Arbeit im Kreis im Bereich der sozialen Hilfen fortgesetzt werden kann.
Durch diese Landesmittel werden die kommunale Planungs- und Handlungsfähigkeit unterstützt und die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Versorgung geschaffen. Neben den weiterhin erwarteten Mitteln des Landeswohlfahrtsverbandes übernimmt der Schwalm-Eder-Kreis den größten finanziellen Anteil in diesem Bereich selbst.
Der Landrat erklärt darüber hinaus, dass der Kreisausschuss nach Abschluss der entsprechenden Zielvereinbarung mit dem Land und dem LWV über die Verteilung der Gesamtmittel in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden wird.
Bürgernahe, niedrigschwellige und kompetente Hilfen in sozialen Problemlagen und Konfliktsituationen sowie Prävention sind grundlegende Beiträge zum Erhalt einer sozialen Infrastruktur im Kreis. Die Beratungs- und Hilfeleistungen können von den Bürgern des Schwalm-Eder-Kreises kostenfrei in Anspruch genommen werden, so der Landrat. Gegenstand der sozialen Hilfen sind die Bereiche Schutz vor Gewalt (Frauenhaus), Suchtprävention und –hilfe, ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen, Prävention und Beratung im Gesundheitswesen und Stärkung des Gemeinwesens. (red)