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DGB: „Gleichberechtigung durch starke Schwerbehindertenvertretungen“

Schwerbehinderte Beschäftigte wählen ihre Vertrauenspersonen im Betrieb

Schwalm-Eder. DGB-Kreisvorsitzender Andreas Fritsch ruft die schwerbehinderten Beschäftigten im Schwalm-Eder-Kreis auf, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Vertrauenspersonen zu wählen. Vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. November 2014 werden in den Betrieben und Verwaltungen die Schwerbehindertenvertretungen für die nächsten vier Jahre gewählt. Fritsch: „Die gewählten Vertreter sind Experten für die speziellen Rechte und Bedürfnisse der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen. Damit sind sie wichtig für die gleiche Teilhabe am Arbeitsleben.“ Denn sie unterstützten konkret bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes, achteten auf Barrierefreiheit und Gesundheitsgefährdungen und seien bei Einstellungen und Kündigungen von Schwerbehinderten beteiligt.

Egbert Wetter, Schwerbehindertenvertreter bei der Firma AKH Antriebstechnik in Homberg, kümmert sich um die einzelnen Kolleginnen und Kollegen: „Für die Beschäftigten im Betrieb bin ich der Ansprechpartner für Regelungen, die behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen betreffen. Ich unterstütze und berate die Kolleginnen und Kollegen von der Anerkennung ihrer Schwerbehinderung bis zum Beantragen von Hilfsmitteln beim Integrationsamt. Aktuell hat die Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung erarbeitet mit dem Ziel diese in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in den Statuten der AKH zu verankern.“

Schwerbehindertenvertretungen werden in Betrieben und Verwaltungen gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichstellte Beschäftigte arbeiten. Die gewählte Vertrauensperson und ihre Stellvertreter haben besondere Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber, um ihre Arbeit im Interesse der Schwerbehinderten ausführen zu können. (red)



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