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Mindestlohn: Das müssen Verkehrsbetriebe beachten

Kostenloses Angebot für Unternehmer am 10. März in der IHK

Kassel. Eine kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema „Das neue Mindestlohngesetz – Was ist zu beachten“ findet am Dienstag, 10. März 2015, im Hause der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg, Kurfürstenstraße 9 in Kassel, zwischen 15 und 17 Uhr statt. Die IHK Kassel-Marburg möchte gemeinsam mit dem Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e. V., Frankfurt/Main, die Unternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes unterstützen. Es wird aufgezeigt, wie die gesetzliche Regelung im Betrieb umgesetzt werden muss und was dabei zu beachten ist. Im Anschluss an den Fachvortrag von Klaus Ludwig, Geschäftsführer der Vereinigung des Verkehrsgewerbes in Hessen, findet eine Diskussions- und Fragerunde statt.

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Die Umsetzung des Mindestlohngesetzes ist für viele Verkehrsbetriebe mit einer hohen Rechtsunsicherheit und einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, insbesondere bei der Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Anmeldungen bis Montag, 9. März 2015, an Gabriele Kunz: Telefon (0561) 7891-235, E-Mail: kunz@kassel.ihk.de. (red)



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