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Wohneigentum: Förderung für behindertengerechten Umbau

Schwalm-Eder. Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum im Programmjahr 2015 Mittel in Höhe von rund 84.000 Euro für den Schwalm-Eder-Kreis zur Verfügung, teilt Erster Kreisbeigeordneter Winfried Becker mit. Die Zuteilung erfolgt hälftig in zwei Tranchen im ersten und im zweiten Halbjahr.

Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhanden Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Nach einer Richtlinienänderung müssen die Maßnahmen nun den Normen DIN 18040 Teil 2 mit oder ohne „R“ (uneingeschränkt rollstuhlfähig) entsprechen. Förderfähig sind z. B. behindertengerechte Bäder, Abbau von Schwellen, Rampen bzw. Treppenlifte, Verbesserung von Wegen, Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer u. ä..

Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent gewährt werden, wobei die Maximalförderungen bei Bad- beziehunsweise Küchenumbauten bei 5.000 Euro, bei Lift- bzw. Aufzugseinbauten bei 6.000 Euro und bei den übrigen Maßnahmen bei 2.500 Euro liegen. Mit den Baumaßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein. Maßnahmen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit begrenztem Mittelkontingent handelt, wird eine Priorisierung aufgrund des Behinderungsgrades sowie der sozialen Dringlichkeit erfolgen. Vermieteter Wohnraum kann nicht berücksichtigt werden.

Für die Antragstellung werden neben dem Antragsformular Fotos der umzubauenden Örtlichkeit, ein Nachweis der Behinderung(Schwerbehindertenausweis, Pflegestufenbescheid u. ä.), ein aktueller Grundbuchauszug und prüfbare Kostenvoranschläge benötigt. Um die soziale Dringlichkeit einschätzen zu können, sind Nachweise des Einkommens sowie des Sparvermögens erforderlich.

Für weitere Informationen können sich Interessenten direkt an den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-kreises, Fachbereich Wirtschaftsförderung, 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Telefon (05681) 775-476, oder per Email an folgende Adressaten wenden: christiane.brozda@schwalm-eder-kreis.de; renate.richter@schwalm-eder-kreis.de

Förderanträge für das Programmjahr 2015 können bis zum Jahresende gestellt werden. (red)



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