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Stadtverordnetenversammlung: Mänz rückt nach

Melsungen. Mit Schreiben vom 18. März 2015 hat Jochen Giebhardt vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE – sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Irmtraut Mänz hat mit Schreiben vom gleichen Tag auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt Karlbernd Mänz, Sudetenstraße 4, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE – in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des jeweiligen Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG). (red)



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