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Freie Wähler zu Tempo 30

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FWG-Fraktion im Kreistag Lothar Kothe. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften, wie von einigen Bundesländern gefordert, zu recht ab“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FWG-Kreistagsfraktion Lothar Kothe (Malsfeld).  Die Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen auszuweiten, sei dagegen richtig. „Tempo 30 vor Kitas, Schulen oder Krankenhäusern ist zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Die aktuell von einigen Ländern dem Bundesrat vorgeschlagene Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften als Regelfall einzuführen und Tempo 50 nur noch in Ausnahmefällen zu erlauben, ist aus Sicht der Freien Wähler nicht notwendig. Das wäre eine unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger, würde den örtlichen Gegebenheiten oftmals nicht gerecht und würde überflüssige Kontrollbürokratie verursachen“, so Kothe.

Die zuletzt geführten Diskussionen in Fritzlar und Schwalmstadt hätten gezeigt, dass gerade betroffene Bürger mit den Entscheidungen von Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Stadt unzufrieden seien. Eine punktuelle Anordnung von Tempo 30 sei sinnvoll, sollte aber nach dem Grundsatz der Subsidiarität vor Ort und nicht auf Bundesebene entschieden werden. Deshalb wäre eine Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen einzurichten, richtig.

Kothe betonte: „Es darf nicht vergessen werden, dass im Jahr 2013 im Schnitt alle sechs Tage ein Kind bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ums Leben kam. Statt ein generelles Tempo 30 einzuführen, ist es sinnvoller, im Sinne von Bürgernähe und kommunaler Selbstverwaltung die Städte und Gemeinden selbst entscheiden zu lassen, ob und wo sie im Stadt- oder Ortsgebiet oder nur an einzelnen Unfallschwerpunkten Tempo 30 anordnen.“ (red)



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