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25 Jahre BRDDR – Alexander Bauersfeld an der THS

Alexander Bauersfeld. Foto: nhHomberg. Der Ex-DDR-Bürgerrechtler Alexander Bauersfeld, Jahrgang 1948, aus Hannover hält am 3. Oktober, dem 25. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung, einen Vortrag in der Aula der THS. Er folgt damit einer Einladung der AG „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ unter der Leitung von Thomas Schattner an das Homberger Gymnasium.

Bauersfeld erlernte zunächst den Beruf des Krankenpflegers in der DDR, dann studierte er Theologie ohne das Studium abzuschließen zu können. Als Student geriet er Mitte der 1970er Jahre aufgrund seiner kirchlichen Friedensarbeit in Konflikte mit dem DDR-Regime. So hörte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) seit 1979 seine Telefongespräche ab, die er unter anderem mit Westberliner Fluchthelfern führte. Dazu Bauersfeld selbst: „Ich trug den Aufnäher „Schwerter zu Pflugscharen“, beteiligte mich an kirchlichen Aktionen, hatte West-Kontakte und verweigerte den Reservistenwehrdienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA). Dazu stellte er einen Ausreiseantrag, weil Bauersfeld ab einem bestimmten Zeitpunkt wusste, dass er bespitzelt wird. Alles Gründe, um in der MfS-Sprache einen „Operativen Vorgang“ (OV) einzuleiten, der am 13. Januar 1983 zur Verhaftung wegen „Landesverräterischer Nachrichtenübermittlung“ (§ 99 StGB/DDR) führte. Das Ergebnis: 1983 wurde er in einem nichtöffentlichen Prozess vom Bezirksgericht Cottbus zu drei Jahren Haft verurteilt. Diese trat Bauersfeld in der Strafvollzugsanstalt Cottbus an. Die Begründung: Landesverräterische Nachrichtenübermittlung. „Die DDR-Justiz war eine Farce, der Prozess war doch schon vorher abgesprochen. Die Justiz war nur Erfüllungsgehilfe der Staatssicherheit“, so Bauersfeld.

Von seiner ebenfalls inhaftierten Ehefrau musste er sich während der Haft zwangsscheiden lassen. So entstand für Bauersfeld eine enorm schwierige Situation: „Nach meiner Scheidung wurde der Kontakt zu meiner Frau vom MfS unterbunden, meine Mutter wurde mit Verhaftung bedroht, wenn sie nicht über mein Schicksal schweigen würde. Verängstigt besuchte sie mich während meiner Haft, doch wichtige Nachrichten übermittelte sie mir nicht.“

Nichtsdestotrotz und gleichzeitig sehr mutig verhielt sich Bauersfeld vielleicht deshalb auch anders als andere Regimekritiker: „Ich habe ganz bewusst die Namen meiner Freunde und anderer Helfer genannt, weil es auch in der SED-Diktatur Zivilcourage gab“. Allerdings waren dies nur die Namen von Freunden, die schon in der Bundesrepublik lebten.

Kaum verwunderlich, dass Bauersfeld enorm unter den Haftbedingungen zuerst in einem Stasi-Gefängnis, dann in der Cottbusser Anstalt litt, schließlich wurde er auch in Einzelhaft gehalten. Das bedeutete, dass in den Zellen „kein Schreibzeug, keine Briefe, Fotos, Zeitschriften, kein Radio- oder Fernsehgerät“, gab. Und auch der Gefängnishof war nicht größer als die Zelle. „Es ging mir psychisch sehr schlecht, auch an Selbstmord dachte ich, in den Protokollen der Untersuchungshaftanstalt des MfS heißt es am 25. Juni 1983: „Der Beschuldigte gilt nach wie vor als Schwerpunkt. Er isst oft nicht und beteiligt sich kaum noch an den Gesprächen der Mitinsassen. Am 21. Juni 1983 sprach er mit seinem Mitinsassen Nummer 24/83 über die Möglichkeit des Selbstmordversuches.“ Was Bauersfeld nicht wusste, dass es schon Verhandlungen zwischen der BDR und DDR über seinen Freikauf gab.

Ein Jahr später, 1984, kaufte ihn die Bundesrepublik Deutschland für 95.000 Mark frei (ca. 47.500 Euro heute). Und das war auch gut so. „Vom MfS war er noch während der Haft in die Feindkategorie 4.1. eingestuft worden. Dahinter verbirgt sich die Anordnung: Freigabe zur Liquidierung im Krisenfall“. Als er von den Plänen erfuhr, dass er freigekauft werden sollte, konnte er es kaum noch erwarten. „Endlich, am 13. Juni 1984, erhielt ich die ‚Urkunde über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR‘. Mit diesem Dokument saß ich dann mit anderen in der Zelle, redete über ALDI und USA-Reisen, wir schliefen nicht in dieser letzten DDR-Knast-Nacht. Gegen Mittag wurden die Zellentüren geöffnet, wir kamen in einen Saal, dort wurden wir instruiert. Wir sollten auf den Herrn mit der Liste zugehen, unseren Namen mit Geburtsdatum nennen, dann über die Stahl-Feuerleiter zum Hof klettern und den Bus dort besteigen. In der Annahme, es wäre schon ein West-Anwalt, ging ich auf den Herrn zu und begrüßte ihn mit ‚Guten Tag‘, was ihn völlig irritierte, denn er suchte diesen Namen auf seiner Liste, bis er begriff.“ Dann konnte Bauersfeld in den Bus steigen, der ihn in die Freiheit bringen sollte. Kurze Zeit später erschien der Ost-Berliner Anwalt Vogel im Bus und formulierte eine kurze Ansprache: „Seien sie froh, dass sie in diesem Bus sitzen, die Karten dafür gibt es weder am Ostbahnhof noch am Kurfürstendamm.“ Von Vogel erfuhr Bauersfeld auch, dass es zuerst nach Gießen gehen sollte.

Seinen Freikauf am 14. Juni 1984 kommentierte Bauersfeld später ironisch wie folgt: „Für diese 95.000 Mark hätte die deutsche Bundesregierung auch etwas Vernünftiges kaufen können, beispielsweise einen Zwölfzylinder-Jaguar.“

Bauersfeld konnte nun in Freiheit leben, aber der Preis war hoch. Er musste ganz von vorn und neu beginnen und das vor dem Hintergrund, dass seine Ehe ganz bewusst zerstört worden war. „[…] die Stasi wollte mich auch loswerden, doch meine damalige Frau behalten. Sie war als Ärztin in der DDR zu wichtig und zu teuer, familiär durch ihren Bruder, einen Offizier der NVA (Nationale Volksarmee), für die DDR zu sehr gebunden, deshalb wurde unsere Ehe zerstört. In den Stasi-Akten fand ich Hinweise auf Überlegungen, schon vor unserer Haft die Ehe zu zersetzen, was letztlich erst nach unserer Inhaftierung mit brutalen Methoden gelang. Nach einem Vierteljahr zermürbender Untersuchungshaft beim MfS resignierte sie, stellte den Antrag auf Scheidung, die Staatsanwaltschaft stellte unter vielen Bedingungen das Ermittlungsverfahren gegen sie ein. Sie musste ihren Wohnort sowie die Arbeitsstelle wechseln, der Kontakt zu bestimmten Kirchenvertretern wurde ihr verboten. Tragischerweise verunglückte später der sechsjährige Sohn tödlich, zur Beerdigung durfte ich trotz aller Bemühungen nicht in die DDR einreisen. Danach wollte sie die DDR auch verlassen.“ Zwar gelang es Bauersfeld später, seine geschiedene Frau in die Bundesrepublik zu holen. Am 18. April 1986 durfte sie ausreisen. Doch es folgte kein Happyend. „Wir trafen uns dann in West-Berlin, doch gab es für uns keinen gemeinsamen Weg mehr. Es war dem MfS gelungen, was es sich vorgenommen hatte: eine Familie zu zerstören“, so Bauersfeld rückblickend. Dennoch gelang es Bauersfeld sich eine neue Existenz aufzubauen, später arbeitete er als Pharmareferent.

Nach den Ereignissen im Herbst 1989 machte Bauersfeld durch zahlreiche politische Auftritte auf sich aufmerksam. Zentral dabei war immer der Umgang mit der DDR-Vergangenheit im wiedervereinten Deutschland. Als im August 2001 PDS-Mitglieder (aus der alten SED der DDR wurde zunächst die SED-PDS, dann nannte sich die Partei „Partei des Sozialismus“, heute nennt sich diese Partei „Die Linke“) aus Anlass des 40. Jahrestages des Mauerbaus Kränze für Opfer der Mauer niederlegen wollten, schritt Bauersfeld kurzerhand ein und entfernte die Kränze. Da eilten Polizisten herbei, stellten den bärtigen Störer. Bauersfeld sollte den Platz verlassen. Er ließ sich zu Boden fallen. „Ich gehe hier nicht weg. Wenn wir diskutieren wollen, können wir das vor der Kamera machen“, ruft er, so die „Welt“ im Jahr 2001. Und so kämpft er bis heute. Immer mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, wenn er politisches Unrecht entdeckt. Im Sommer 2014 kämpfte er zum Beispiel darum, dass am 17. Juni das Schweriner Lenin-Denkmal verhüllt werden durfte. „Seine Lenin-Verhüllung wollte die Stadt ihm verbieten, er musste bis vor das Landesverwaltungsgericht ziehen. Die Stadt hatte die Genehmigung zuvor abgelehnt. Eine Begründung: Teilnehmer könnten beim Hinaufklettern von der Leiter stürzen. Bauersfeld gewann.“ Alexander Bauersfeld hat sich des Weiteren in der Bundesrepublik „als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger politischer DDR-Häftlinge ‚Kirche von unten‘ einen Namen gemacht“, so die FAZ 2007. Er setzt sich gegen jede „Ostalgie“ im Hinblick auf die untergegangene DDR ein.

Und das wird er wohl auch bei seinem Vortrag in der Aula der THS am 3. Oktober um 15 Uhr. „Mein Anliegen ist, die Schüler zu informieren und ihnen zu zeigen, wie wichtig und richtig Zivilcourage ist, denn auch unsere freiheitliche Grundordnung ist immer bedroht, und deshalb politisch wach zu sein“, so wichtig ist. Er wird von „Lebenswegen von vielen mutigen Menschen“ berichten, die großen Einsatz für Freiheit und Demokratie gezeigt haben.

Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen.

Quellenverzeichnis:
Alexander Bauersfeld, Bericht eines Betroffenen – Haft und Freikauf aus der DDR, in: Neue Züricher Zeitung vom 13. April 1989,
Alexander Bauersfeld, Freigekauft vor 20 Jahren, Rückschau eines Betroffenen, 2004,
http://www.kas.de/wf/doc/kas_5643-544-1-30.pdf, Stand: 13. September 2015, 15.40 Uhr,
Alexander Bauersfeld, Die Opfer der DDR-Diktatur sind noch immer benachteiligt, in: Neue Züricher Zeitung vom 25. September 2010,
Brief von Alexander Bauersfeld an Thomas Schattner vom 17. September 2015,
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Oktober 2007,
Die Welt vom 14. August 2001,
Die Zeit vom 30. August 2014.

(Thomas Schattner)



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Ein Kommentar zu “25 Jahre BRDDR – Alexander Bauersfeld an der THS”

  1. Carlos Gomes

    Es ist interessant, wie die Schweriner Leninstatue immer wieder für so viel Aufregung sorgt. Dabei gibt es in Deutschland noch etliche Lenindenkmäler und sogar an der HU in Berlin ist der sowjetische Revolutionär noch zu sehen. Alle überlebenden Leninstatuen, -büsten, usw. kann man im Rahmen des Kunstprojekts http://www.leninisstillaround.com sehen.


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