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Beckmann-Preis für Dr. Edgar Franke

Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz, überreicht den Johann-Beckmann-Preis an Dr. Edgar Franke. Foto: nh
Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie, Rheinland-Pfalz, überreicht den Johann-Beckmann-Preis an Dr. Edgar Franke. Foto: nh

Köngernheim. Dr. Edgar Franke ist mit dem Johann-Beckmann-Preis für seine Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung des Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen vom Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. ausgezeichnet worden.

Fortschritt fördern, Hemmnisse beseitigen

Verliehen wurde der Preis erstmalig beim Unternehmertag des AVZ in Köngernheim. Er wurde von Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm, Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und Präsident Manfred Heckens überreicht. Der Preis ist Johann Beckmann (1739–1811) gewidmet, der als Begründer der technologischen Wissenschaft gilt. Sein Anliegen war es, Akzeptanz für neue Wissenstheorien zu schaffen und Strukturen, die den Fortschritt behinderten, zu überwinden.

Neuer Paragraf im Strafrecht

In seiner Laudatio lobte Präsident Heckens Dr. Franke als geistigen Vater der Entscheidung, den §299 a+b als Antikorruptionsparagraphen in das Strafrecht einzuführen. Franke habe darüber hinaus mit vielen Unterstützungen die tiefergehend und nachhaltige politische Arbeit für die Zahntechniker erst möglich gemacht. Er dankte ihm im Namen des Arbeitgeber Verbandes Zahntechnik e.V. (AVZ) mit seinen inzwischen mehr als 1.500 Betrieben. Der AVZ verbinde den Preis mit Dank und Anerkennung im Geist des Namensgebers Professor Johann Beckmann, so Heckens zum Abschluss seiner Laudatio.

Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

In seinem Vortrag ging Dr. Franke auf die politische Entscheidung der Einführung des 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – ein. Diesen Straftatbestand hatte er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Dieser schütze den fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen und die Integrität heilberuflicher Entscheidungen, die gerade auch für die Zahntechniker von besonderer Bedeutung seien.

(red)



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