FDP: Klage vor dem Staatsgerichtshof

Wiesbaden. „Auf diesem Termin ruhen die Hoffnungen vieler Jäger“, sagt Wiebke Knell, jagdpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.
Normenkontrollverfahren
Vor dem Hessischen Staatsgerichtshof steht am 13. November die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der FDP-Landtagsfraktion gegen die Hessische Jagdverordnung an. Vor mehr als drei Jahren hatten die Liberalen Klage gegen die Verordnung eingereicht – am kommenden Mittwoch stehen sich die Vertreter von Fraktion und Land gegenüber.
Regelung der Jagdzeiten auf dem Prüfstand
Die Kritik der Freien Demokraten richtet sich gegen die Paragrafen 2 und 3 der Hessischen Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015, mit denen Verkürzungen und Aufhebungen der Jagdzeiten für rund 20 Tierarten einhergehen. „Die Bestimmungen sind ein verfassungswidriger Eingriff in das Jagd- und Jagdausübungsrecht, das durch die Eigentumsgarantie der Hessischen Verfassung geschützt ist – ein Eingriff in die Freiheit der Jäger“, sagt Wiebke Knell, die auch stellvertretende Vorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag ist.
FDP verweist auf Gutachten
Nach Ansicht der FDP hat sich die Landesregierung beim Beschluss der Verordnung von politischen statt von wildbiologischen Argumenten leiten lassen, die in einer solchen Verordnung nichts zu suchen haben. Die Freien Demokraten sehen sich durch ein Gutachten bestätigt. Dieses empfiehlt zum Beispiel, Waschbären und Jungfüchse ganzjährig zu bejagen.
Parlament nicht beteiligt
„Diese Tiere haben einen negativen Einfluss auf gefährdete Arten“, sagt Knell unter Bezug auf das Gutachten. Weiterer Kritikpunkt der Freien Demokraten: „Bei der Einsetzung der Jagdverordnung wurden Parlamentsrechte verletzt“, kritisiert Knell. Das Parlament hätte beteiligt werden müssen.

(red)