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Recht entscheidet über Volksbegehren

Wiesbaden. Der hessische Staatsgerichtshof (StGH) hat die Entscheidung der Landesregierung zum Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« bestätigt und ist der verfassungsrechtlichen Bewertung der Landesregierung gefolgt. Das bürgergesellschaftliche Engagement bleibt wichtiges Signal für die Verkehrspolitik, und das Land setzt den Ausbau der Nahmobilität konsequent fort.

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

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FDP: Klage vor dem Staatsgerichtshof

Waschbären und Füchse könnten laut FDP im Landtag ganzjährig bejagt werden. Foto: James De Mers | Pixabay

Wiesba-den. „Auf diesem Termin ruhen die Hoffnungen vieler Jäger“, sagt Wiebke Knell, jagdpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

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Urteil bestätigt „Solidarität mit Augenmaß“

Kann sich über die vollumfängliche Bestätigung des Kommunalen Finanzausgleichs durch Hessens höchstes Gericht freuen: Finanzminister Dr. Thomas Schäfer im Verhandlungssaal des Hessischen Staatsgerichtshofes in Wiesbaden. Foto: HMdF

Wiesbaden. „Hessens höchstes Gericht stärkt die Solidarität im Land. Das ist ein gutes Ergebnis für Hessen und für seine Kommunale Familie“, kommentiert Finanzminister Schäfer das Urteil gegen die Kläger.

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Reiche Kommunen klagen gegen »Familie«

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer © HMdF Sabrina Feige

Schwalm-Eder / Wiesbaden. „Hessens reiche Kommunen klagen gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie“, kommentiert Hessens Finanzminister die Grundrechtsklagen gegen den Finanzausgleich.

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