Wiesbaden. Der hessische Staatsgerichtshof (StGH) hat die Entscheidung der Landesregierung zum Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« bestätigt und ist der verfassungsrechtlichen Bewertung der Landesregierung gefolgt. Das bürgergesellschaftliche Engagement bleibt wichtiges Signal für die Verkehrspolitik, und das Land setzt den Ausbau der Nahmobilität konsequent fort.

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH
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Erstellt: 15.07.2026 um 14:18 Uhr
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Wiesba-den. „Auf diesem Termin ruhen die Hoffnungen vieler Jäger“, sagt Wiebke Knell, jagdpolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.
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Erstellt: 09.11.2019 um 05:05 Uhr
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Wiesbaden. „Hessens höchstes Gericht stärkt die Solidarität im Land. Das ist ein gutes Ergebnis für Hessen und für seine Kommunale Familie“, kommentiert Finanzminister Schäfer das Urteil gegen die Kläger.
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Erstellt: 17.01.2019 um 08:53 Uhr
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Schwalm-Eder / Wiesbaden. „Hessens reiche Kommunen klagen gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie“, kommentiert Hessens Finanzminister die Grundrechtsklagen gegen den Finanzausgleich.
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Erstellt: 15.11.2018 um 17:03 Uhr
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