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Schwalm-Eder wieder ohne blaue Zungen

Hessen gilt in weiten Teilen wieder als frei von der Blauzungenkrankheit. Foto: nh
Hessen gilt in weiten Teilen wieder als frei von der Blauzungenkrankheit. Foto: nh

Wiesbaden. „Weite Teile in Hessen sind seit dem 22. Juni von der EU-Kommission wieder als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt worden“, dies verkündete heute Umweltministerin Priska Hinz in Wiesbaden.

Grenzen des BTV-Sperrgebietes

„Das ist eine große Erleichterung für die Landwirtinnen und Landwirte, denn damit entfallen viele Auflagen, die bisher bei dem Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in eine andere Region beachtet werden mussten“, so die Ministerin weiter. Von der Tierseuche sind üblicherweise Rinder, Schafe und Ziegen betroffen. Auf den Menschen ist der Erreger nicht übertragbar.

Umweltministerin Priska Hinz. Foto: S. Feige | Hess. Umweltministerium
Umweltministerin Priska Hinz. Foto: S. Feige | Hess. Umweltministerium

Ab sofort sind die hessischen Landkreise, Fulda, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis und der Landkreis Marburg-Biedenkopf wieder vollständig als frei von Blauzungenkrankheit (BTV-frei) anerkannt. Der Landkreis Kassel, die Stadt Kassel, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie der Werra-Meißner Kreis waren schon bisher von der Tierseuche nicht betroffen. Im Lahn-Dill-Kreis, dem Landkreis Gießen, dem Main-Kinzig-Kreis und im Wetteraukreis konnte ein Teil der Gemeinden aus dem Sperrgebiet ausgenommen werden. Alle südlich von diesen Landkreisen liegenden Gebiete in Hessen befinden sich weiter im BTV-Sperrgebiet.

Keine Viruszirkulation

Das verbleibende Sperrgebiet in Hessen kann derzeit noch nicht aufgehoben werden. Dies wird erst von der EU vorgenommen, wenn über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren keine weiteren BTV-Ausbrüche nachgewiesen werden. Zusätzlich muss gegenüber der EU-Kommission dargestellt werden, dass in dem betroffenen Gebiet keine Viruszirkulation vorhanden ist.

„Hessen wird gemeinsam mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Untersuchungen in den betroffenen Gebieten durchführen“, führte Ministerin Hinz weiter aus. „Wichtig ist, dass in den betroffenen Regionen möglichst viele Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft werden. Ansonsten droht ein erneuter Ausbruch und die strengen Vorschriften für das Verbringen der Tiere bleiben länger bestehen“, sagte die Landwirtschaftsministerin.

Weitere Informationen auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
https://umwelt.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/blauzungenkrankheit

Keine Gefahr für Menschen

Die Blauzungenkrankheit ist eine nichtansteckende Erkrankung vorwiegend bei Wiederkäuern. Sie wird durch das Bluetongue-Virus (Blauzungen-Virus, BTV) verursacht. Das Virus wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Das Virus kann bis zu 60 Tage im Blut infizierter Wiederkäuer zirkulieren und mit modernen Diagnostikmethoden nachgewiesen werden. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Nach dem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009, der zu zahlreichen Todesfällen vor allem bei Rindern und Schafen geführt hat, konnte nach flächendeckender Impfung das Virus in Deutschland ausgerottet und der Status der Seuchenfreiheit bezüglich BTV im Jahr 2012 wiedererlangt werden. Seit Dezember 2018 wurden erstmals wieder Ausbruchsfälle im südlichen Baden-Württemberg, dem Saarland und in Rheinland-Pfalz festgestellt.

150 km-Radius für Sperrgebiete

Da infizierte Gnitzen das Virus über weite Strecken verbreiten können, muss um jeden Ausbruchsfall ein Sperrgebiet mit einem Radius von mind. 150 km eingerichtet werden. So war auch Hessen, obwohl seit Wiederanerkennung der Seuchenfreiheit im Jahr 2012 kein Neuausbruch nachgewiesen wurde, von den Sperrgebieten aufgrund von Ausbrüchen in den angrenzenden Bundesländern betroffen.

(red)



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