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Befund-Bewertung bei positivem PCR-Test

Nach ausgestandener Covid-Erkrankung und Quarantäne gilt der Laborbefund als Genesenen-Nachweis. Foto: nh

Schwalm-Eder. Wer mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, erhält von dem für die Auswertung zuständigen Labor einen sogenannten Laborbefund über das Ergebnis.

Keine gesonderten Genesenen-Nachweise mehr

Nach Ende der häuslichen Isolation und vollständiger Genesung dient dieser Befund als Genesenen-Nachweis.

Da der Laborbefund, in Verbindung mit dem Personalausweis, als Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung gesetzlich anerkannt ist, stellt das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises keine gesonderten Genesenen-Nachweise mehr aus.

Befund auf Papier oder digital

Der Laborbefund kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und sowohl digital als auch in Papierform vorliegen. Ein zusätzliches, medizinisches Zertifikat ist als Nachweis nicht notwendig, kann jedoch auf Wunsch in Apotheken oder Hausarztpraxen ausgestellt werden.

Als genesen gelten nach Definition des Landes Hessen (Stand: 18.01.2022) diejenigen Personen mit ausgestandener Coronavirus-Infektion, bei denen der positive PCR- oder PoC-Test mindestens 28 Tage sowie maximal drei Monate (90 Tage) zurückliegt.

Tagesaktuelle Informationen

www.schwalm-eder-kreis.de
www.hessen.de

(red)



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