Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Recht auf Mehrweg für Essen und Trinken To Go

Auch im To-Go-Bereich ist jetzt der Mehrweg angesagt. Ab dem 1. Januar muss die Gastronomie Speisen und Getränke in umweltfreundlicheren Verpackungssystemen anbieten. Foto: Alexa | Pixabay

Schwalm-Eder. Weniger Müll aus Einwegplastik: Ab dem 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, ihre Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten, wenn sie diese zum Mitnehmen verkaufen.

So haben ab dem neuen Jahr alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, selbst mehr zum Umweltschutz beizutragen, ohne etwa auf den praktischen Kaffee zum Mitnehmen zu verzichten.

Weniger Plastikmüll im Landkreis

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Bettina Hoffmann, (Grüne, Niedenstein), freut sich, dass diese neue bundesweite Regelung auch im Schwalm-Eder-Kreise für weniger Plastikmüll sorgen wird: „Seit Jahren fällt immer mehr Verpackungsmüll an, diesen Trend müssen wir umkehren. Deshalb begrüße ich es sehr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort die Möglichkeit haben, Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen auszuwählen.“

Die neue Mehrwegangebotspflicht muss von allen Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch von Kantinen, Tankstellen, Supermärkten oder Cateringbetrieben eingehalten werden, die Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff sowie Einweggetränkebecher unabhängig von deren Material in Verkehr bringen. Der Bundestag hatte eine entsprechende Novelle des Verpackungsgesetzes im Mai 2021 beschlossen, die nun in Kraft tritt.

Alle To-Go-Angebote auch im Mehrweg

Dr. Hoffmann erläutert: „Speisen und Getränke in einer Mehrwegverpackung dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen als in einer Einwegverpackung angeboten werden. So darf dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Auch müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.“

Für die Mehrwegverpackung können Gastronomen ein Pfand erheben, müssen es aber nicht. So können die Betriebe beispielsweise auch auf Anbieter von bundesweit genutzten Mehrwegverpackungssystemen zurückgreifen, die anstelle eines Pfandes eine Registrierung von Produkt und Kunde via App vorsehen.

Kleinbetriebe befreit

Von der Pflicht ausgenommen sind kleine Betriebe wie Imbisse oder Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die zudem eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Im Gegenzug zur Befreiung von der Mehrwegangebotspflicht sind die kleinen Betriebe jedoch verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden auf die Möglichkeit einer Befüllung mitgebrachter Behälter hinzuweisen.

(red)

Die reinen Einwegverpackungen (obiges Symboloto soll ausdrücklich keine spezielle Firma diskreditieren) sollen auf Dauer aus dem gastronomischen To-Go-Angebot verschwinden. Foto: Filmbetrachter | Pixabay


Tags: , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB