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Energie & Klimaschutz: Neues zur Förderung

Schwalm-Eder. Der Landkreis legt im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung ein neues Förderprogramm für die Anschaffung und Installation von PV-Batteriespeichern auf. Das bestehende Förderprogramm für den Kauf von Mini-PV-Anlagen wird verlängert.

Der Schwalm-Eder-Kreis engagiert sich seit Jahren für den effizienten Einsatz von Energie, die Nutzung von erneuerbaren Energien und somit für den Klimaschutz. Dieses Engagement ist inzwischen zu einem regionalen Leitbild geworden und viele Aktionen haben auch überregional Beachtung gefunden. Neben beispielgebenden Maßnahmen in und an kreiseigenen Liegenschaften wurden auch die Bürgerinnen und Bürger über Potentiale und Möglichkeiten im privaten Bereich informiert.

Zuschuss bis zu 1.000 Euro

Hierbei wurden Aktionen und Kampagnen mit Kooperationspartnern initiiert, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und die Bürger zu motivieren, selbst in den Klimaschutz zu investieren. Neben den Informationskampagnen haben praxisbezogene Förderprogramme Anreize geschaffen, um die gewünschten Maßnahmen auch zu realisieren.

Aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung und im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung ist ein neues Förderprogramm für die Anschaffung und Installation von PV-Batteriespeichern rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Je nach Größe der PV-Anlage und des PV-Batteriespeichers ist ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich.

Das am 22. März 2022 in Kraft getretene Förderprogramm für die Anschaffung von Mini-PV-Anlagen läuft sehr erfolgreich. Um weiterhin einen Anreiz für die Installation neuer Mini-PV-Anlagen zu schaffen, wurde es bis zum 31.Dezember 2024 verlängert.

Kauf beim heimischen Fachbetrieb

Für beide Förderprogrammen gilt, dass der Kauf bei einem Fachbetrieb im Schwalm-Eder-Kreis erfolgen muss. Die Installation des PV-Batteriespeichers muss ebenfalls von einem Fachbetrieb aus dem Schwalm-Eder-Kreis ausgeführt werden.

Die genauen Förderkriterien sind den Förderrichtlinien zu entnehmen. Alle erforderlichen Antragsunterlagen und die Richtlinien können unter www.schwalm-eder-kreis.de/klimaschutz heruntergeladen oder bei der Kreisverwaltung, Dezernat Energie und Klimaschutz unter der Telefonnummer 05681/775-716 angefordert werden.

(red)



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