Trinkwasserknappheit vorbeugen

Wiesbaden. Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Grundwasserstände beschränken in Hessen derzeit zahlreiche Kommunen und Landkreise die Wasserentnahme. Damit sie Einschränkungen für das Befüllen von Pools oder Autowaschen rechtssicher durchsetzen können stellt das Umweltministerium gemeinsam mit Kommunalen Spitzenverbänden Muster-Satzungen zur Verfügung.
Die nun veröffentlichte Muster-Gefahrenabwehrverordnung für Kommunen ist Teil des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre. „Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat. Dafür ist es in der Klimakrise notwendig, in langen Trockenperioden zu sparen oder den Wasserverbrauch zeitweise einzuschränken. Wasser ist ein kostbares Gut – das muss allen bewusst sein“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

Falls Trinkwassernotstand herrscht
Die vergangenen heißen Sommer haben die Wasserversorgung zum Teil an ihre Grenzen gebracht. Spitzenverbräuche unter anderem durch Gartenbewässerung und Poolbefüllungen oder auch der Rückgang von Quellschüttungen haben regional zu Engpässen bei der Versorgung mit Trinkwasser geführt. Um solchen Situationen vorzubeugen, gibt es die Gefahrenabwehrverordnung, die den Trinkwasserverbrauch temporär durch die für die Wasserversorgung zuständigen Kommunen beschränkt.
Ein Zukunftsplan Wasser wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und des Landes Hessen als »Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung den Verbrauch von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung« erstellt. Mit ihrer Hilfe kann eine Kommune den Verbrauch von Wasser einschränken und zum Beispiel verbieten, dass Pools befüllt werden, in der Mittagshitze gegossen wird oder Autos gewaschen werden.
„Es ist gut, dass wir mit dem gemeinsamen Muster für eine Gefahrenabwehrverordnung einen kleinen Baustein liefern können, um der Trinkwasserknappheit vorzubeugen“, sagte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter. „Das Problem wird aber dennoch fortbestehen. Darum ist es wichtig, dass das Land weiterhin mit uns zusammen im Rahmen des Zukunftsplans Wasser nach Lösungen strebt.“
Eine von 14 Akut-Maßnahmen
Auch der hessische Städte- und Gemeindebund betont, wie nützlich eine solche Mustervorlage sei. Er schreibt: „In unserer Beratungspraxis stellen wir zunehmend fest, dass die Städte und Gemeinden stets das Thema Wasserknappheit und die mögliche Handhabung mit dieser Problematik beschäftigt. Insofern begrüßen wir, dass den hessischen Kommunen nun eine einheitlich ausgearbeitete Muster-Gefahrenabwehrverordnung zur Verfügung gestellt werden kann“, so Matthias Baaß, Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Hessen hat mit dem Klimaplan und dem Zukunftsplan Wasser auf die Auswirkungen der Klimakrise reagiert. Wegen der aktuellen Trockenphase wurden im Maßnahmenplan Trockenheit und Dürre ergänzende Maßnahmen ergriffen und bestehende Projekte priorisiert. Die Muster-Gefahrenabwehrverordnung für Kommunen ist eine von vierzehn Akut-Maßnahmen.
► https://umwelt.hessen.de/presse/umweltministerin-stellt-massnahmenplan-vor
► https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2023-07/muster-gefahrenabwehrverordnung.pdf
► https://umwelt.hessen.de/wasser/grundwasser-und-wasserversorgung
(red)