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Was tut sich an der Nachsorgeklinik?

Ziegenhain. In den vergangenen Tagen hat es Arbeiten um die ehemalige Nachsorgeklinik im Ziegenhainer Schützenwald gegeben. Die Arbeiten umfassten augenscheinlich Baustraßen, Rodungsarbeiten und auch kleinere Baumaßnahmen.

Investoren unbekannt

Bisherige Eigentümerin der ehemaligen Nachsorgeklinik ist die Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken GmbH. Schwalmstadts Bürgermeister Tobias Kreuter kommentiert: „Als Stadt kennen wir derzeit weder mögliche Investoren bzw. Käufer noch mögliche Nutzungsabsichten für das Areal. Dies bedauern wir sehr, da die Stadt Eigentümerin des Schützenwaldes und somit unmittelbare Nachbarin der Liegenschaft ist. Zudem besteht ein hohes planungsrechtliches Interesse an möglichen baulichen Nutzungen bzw. Veränderungen.“

Nutzungsänderung würde scheitern

Wie Kreuter erklärt, wurde die Stadt bislang nicht über den Namen der Käufer informiert. Asklepios hatte den Verkauf angekündigt und berichtete auf Nachfrage des Bürgermeisters, dass ein Notartermin bevorstehe. Die ehemalige Nachsorgeklinik umfasst insgesamt 7.572 qm. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist das Areal als Fläche für den Gemeinbedarf (hier Krankenhaus) dargestellt. Der Bereich liegt im Regionalplan Nordhessen nicht in einem Siedlungsbereich. Die Klinik-Nutzung wurde bereits vor vielen Jahren aufgegeben. Zuletzt stand die Immobilie dauerhaft leer und hatte diverse Vandalismusschäden. Für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan.

„Aus rechtlicher Sicht ist die Baugenehmigung für die Nachsorgeklinik für uns als Stadt erloschen. Ein neuer Bauantrag liegt uns nicht vor – auch keine Bauvoranfrage oder dergleichen“, stellt Kreuter fest. In der Vergangenheit wurde mit Asklepios kommuniziert, dass Baurecht in Form eines Bebauungsplanes notwendig wird. Eine Baugenehmigung z. B. für eine Nutzungsänderung würde aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit an dem fehlenden Bauplanungsrecht scheitern.

Geordnete städtebauliche Entwicklung

Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit kann die Stadtverordnetenversammlung für das Areal auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen. In diesem Plan können Nutzungen festgelegt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren. In diesem Zuge besteht auch das Instrumentarium der Veränderungssperre gemäß §14 BauGB. Da es keinen Bebauungsplan gibt und auch kein besonderes Recht nach § 25 BauGB besteht, hat die Stadt derzeit kein Vorkaufsrecht.

Zu Gesprächen bereit

„Wir stehen für Gespräche immer zur Verfügung. Als Stadt werden wir unsere Möglichkeiten wahrnehmen, um eine nachhaltig städtebauliche Entwicklung in diesem Areal zu sichern“, fasst Kreuter auch im Namen des Magistrats zusammen.

(red)



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