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Neuer Schutz von Tieren und Pflanzen

Wabern. Erneuerbare Energien? Ja, aber nicht auf Kosten der Natur! Für Dr. Bettina Hoffmann (MdB) ist klar: Klimaschutz und Artenschutz müssen Hand in Hand gehen. Erfreut kündigt sie an, dass mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm des Bundesumweltministeriums nun eine Förderung für den Schutz von Tieren und Pflanzen, die durch den Ausbau von Wind- und Solaranlagen gefährdet sind, startet.

Beim Landverbrauch durch regenerative Energien spielt der Artenschutz eine immer größere Rolle. Zu den gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Arten gehört beispielsweise die Heidelibelle. Foto: Melanie | Pixabay

Bewerben können sich ab sofort z. B. Kommunen, Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen.

Artenhilfsprogramm des BMUV

In einer Presseerklärung schreibt Dr. Hoffmann: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schreitet voran und damit wächst auch der Druck auf die Natur. Doch erneuerbare Energie und Umwelt- und Artenschutz geht auch aus einem Guss: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat seit dem 15. August 2024 ein neues Artenhilfsprogramm gestartet, das gezielte Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen unterstützt, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind.

Das Programm geht dabei über gesetzlich vorgeschriebene Vermeidungsmaßnahmen, Signifikanzprüfungen und Prüf- und Schutzabstände hinaus. So leistet es wichtige Beiträge zum Schutz bedrohter Vogelarten wie dem Rotmilan und Wiesenlimikolen sowie Säugetieren wie Fledermäusen, Feldhamstern und Schweinswalen. Auch Fische und Amphibienarten profitieren von diesen Maßnahmen.

Nachhaltige Energieversorgung

„Dieses Programm ist eine große Chance, den dringend notwendigen Ausgleich zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz unserer wertvollen Biodiversität zu schaffen,“ betont Dr. Bettina Hoffmann, Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen für die Landkreise Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg. „Es gilt unsere Energieversorgung nachhaltig zu gestalten, ohne dabei unsere heimischen Arten zu gefährden. Das neue Förderprogramm bietet hierfür die nötige Unterstützung.“

Projekte einreichen!

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, langfristig und nachhaltig die Qualität und Vernetzung der Lebensräume der betroffenen Arten zu verbessern. Unterstützt werden vielfältige Projekte, die den Erhaltungszustand gefährdeter Arten sichern, sei es an Land oder auf See. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Optimierung und Wiederherstellung von Fortpflanzungs- & Ruhestätten und Nahrungshabitaten, wie z.B. Totholz- und Unterholzförderung im Wald, Anlage von Blühstreifen im Offen- und Ackerland, Ruhezonen und Nestschutzzonen, automatisierte Zugerfassung an On- und Offshore-Windenergieanlagen oder Wegerückbau. Gefördert werden dabei auch Arten, die nicht direkt durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind, aber in Deutschland unter besonderer nationaler Verantwortung stehen.

„Mit diesem Programm begleiten wir die Energiewende durch aktiven Artenschutz,“ so die Parlamentarische Staatssekretärin Hoffmann. „Ich möchte alle Akteure in unserer Region dazu ermutigen, sich zu beteiligen und Projekte einzureichen, die Vögel, Fische, Fledermäuse, Feldhamster & Co schützen.“

Wer ist antragsberechtigt?

Das Förderprogramm ergänzt die bestehenden Artenhilfsprogramme der Länder und bietet durch seinen länderübergreifenden Ansatz einen umfassenden Schutz. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Naturschutzorganisationen und -einrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen. Auch Kooperationen und Verbundprojekte sind möglich. Fristen bestehen aktuell nicht.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und des (BMUV). Fragen und Skizzeneinreichung sind unter foerderung@bfn.de möglich.

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Foerderprogramme/foerderrichtlinie_nationales_artenhilfsprogramm_bf.pdf

(B90/Die Grünen | red)



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