Die Lust am Rasen ist ungebrochen
Hessen. Man mag es kaum glauben, dass sich die Mehrheit (53 %) der Befragten ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen wünscht*). Denn die Zahlen, die aktuell die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen am Regierungspräsidium Kassel (ZBS) vorlegt, sprechen eine ganz andere Sprache: Die Lust am Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten hat sich landesweit deutlich gesteigert.

Finde den Widerspruch: So häufig wie Hessens Autofahrer von Radarfallen erwischt werden, kann man gar nicht glauben, dass sich die Mehrheit »Tempo 130« auf den Autobahnen wünsche. Foto: Michael Schwarzenberger | Pixabay
Verkehrsverstöße auf Fünf-Jahres-Hoch
In ihrer Bilanz 2024 verzeichnete die Bußgeldstelle landesweit rund 1,47 Millionen Verkehrsverstöße – rund 8.000 mehr als im Jahr zuvor. Drei Viertel der Anzeigen entfielen auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Nach einem starken Anstieg im Jahr 2023 verharrte die Zahl der Verkehrsanzeigen im zurückliegenden Jahr auf einem hohen Niveau.
Die Zahl der Verfahrenseingänge stieg noch einmal leicht um 8.095 auf nun 1.473.959 Anzeigen (1.465.864 in 2023, plus 0,6 Prozent). Erneut wurde damit ein Fünf-Jahres-Hoch erreicht, teilte Regierungspräsident Mark Weinmeister mit.
„Auch im abgelaufenen Jahr haben die Polizeidienststellen und kommunalen Ordnungsbehörden ihre Tätigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung intensiv wahrgenommen, so dass sich die Anzeigeneingänge auf dem sehr hohen Niveau des Vorjahres stabilisiert haben. Somit hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle Hessen in 2024 ein weiteres Jahr mit hoher Arbeitsauslastung zu verzeichnen“, so Weinmeister.
Digitalisierung spart Arbeit
„Dem steigenden Arbeitsaufwand begegnet die Zentrale Bußgeldstelle mit der Fortentwicklung von Digitalisierungsmaßnahmen. So hat die ZBS als erste Dienststelle des Landes Hessen das ersetzende Scannen eingeführt“, ergänzt der Leiter der Zentralen Bußgeldstelle, Christian Herr. „Im März 2024 wurde die Scanstelle der ZBS nach dreijähriger Projektphase erfolgreich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemäß der Richtlinie TRRESISCAN zertifiziert. Papierdokumente können nun rechtssicher und beweiswerterhaltend in ein digitales Format überführt werden, so dass die Originale nach dem Scanprozess vernichtet werden dürfen.“
Hierdurch sei ein weiterer Meilenstein in der digitalen Aktenführung und der Kommunikation zwischen den am Verfahren beteiligten Stellen erreicht worden.
*) ► Bericht in 24auto.de; Stand:05.02.2025, 04.52 Uhr
Regierungspräsidium Kassel
gsk



