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RP genehmigt Bau von acht Windenergieanlagen

Frielendorf/ Neuental. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet HR 32 bei den Gemeinden Frielendorf und Neuental genehmigt. Den Genehmigungsantrag hatte die Betreiberfirma im Juni 2023 beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissionsund Strahlenschutz) eingereicht.

Der so genannte Grüne Strom – das Bild zeigt Windkraftanlagen in Felsberg-Hesserode – kommt jetzt auch nach Frielendorf und Neuental. Foto: Gerald Schmidtkunz

Der so genannte Grüne Strom – das Bild zeigt Windkraftanlagen in Felsberg-Hesserode – kommt jetzt auch nach Frielendorf und Neuental. Foto: Gerald Schmidtkunz

Bekanntgabe der Genehmigung am 14. April

Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zum Bau und Betrieb der acht WEA des Typs Vestas V 150-6.0 mit einer Nabenhöhe von je 169 Metern. Die Rotoren decken einen Durchmesser von 150 Metern ab, woraus sich eine Gesamthöhe von 244 Metern ergibt. Die Nennleistung beträgt sechs Megawatt je Anlage.

Von den Standorten im Vorranggebiet HR 32 befindet sich einer in Neuental-Neuenhain, die übrigen sieben Windräder stehen auf Frielendorfer Gemarkung: eines in Linsingen, zwei in Leimsfeld und vier in Todenhausen. Die Genehmigungserteilung wird am 14. April im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Hintergrund

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel.

Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:
• die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
• die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

Regierungspräsidium Kassel
red



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