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Einschränkung von Wasserentnahmen

Region. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich gesunken. Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind daher teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich und bedürfen besonderer Sensibilität. In Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden gibt das Regierungspräsidium (RP) Kassel hierzu einige Hinweise.

Regierungspräsident Mark Weinmeister. Foto: N.N. | RP Kassel

Regierungspräsident Mark Weinmeister. Foto: N.N. | RP Kassel

Durch geringe Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zusehends. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Gefahr, dass zusätzliche Wasserentnahmen den Fischen und anderen Gewässerorganismen die Überlebensmöglichkeiten entziehen und diese dann absterben.

Appell an das Verantwortungsbewusstsein

Die Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Stadt im Zuständigkeitsbereich des RP Kassel werden die Pegelstände weiter beobachten und voraussichtlich zeitnah gewässerbezogen auch konkrete Verbote aussprechen müssen. Entsprechende konkrete Beschränkungsverfügungen werden aktuell von einzelnen unteren Wasserbehörden in Nord- und Osthessen bereits vorbereitet.

Regierungspräsident Mark Weinmeister appelliert angesichts der Trockenheit und der niedrigen Wasserstände an das Verantwortungsbewusstsein und rücksichtsvolles Handeln jeder und jedes Einzelnen: „Die erlaubnisfreien Wasserentnahmen im Rahmen des Anliegergebrauchs oder das umfängliche Schöpfen von Hand müssen an kleinen Gewässern unterbleiben. Aber auch an großen Gewässern darf durch die Wasserentnahmen der Abfluss nicht wesentlich vermindert werden. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn viele Personen gleichzeitig Wasser entnehmen.“

Regierungspräsidium Kassel
red



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