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Waschbärenprojekt vorerst pausiert

Kassel. Die Stadt Kassel hat am 5. August ein neuartiges Pilotprojekt in Kooperation mit dem Bundesverband der Wildtierhilfen gGmbH initiiert, bei dem Waschbären im Kasseler Stadtgebiet eingefangen, sterilisiert und wieder ausgesetzt werden sollen. Die Obere Naturschutzbehörde (ONB) des Regierungspräsidiums Kassel hat dieses Projekt nun vorerst pausiert.

Und schon ist das vor Kurzem noch in den Medien gefeierte Waschbärenprojekt der Stadt Kassel vorerst auf Eis gelegt. Die Stadt wollte die Tiere einfangen, sterilisieren und wieder aussetzen um die Population dieser invasiven Art stark einzudämmen. Nun hat die Obere Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium entschieden, dass dieses Vorgehen nicht ohne rechtssicheren Rahmen vorangetrieben werden darf. Foto: Gerald Schmidtkunz

Und schon ist das vor Kurzem noch in den Medien gefeierte Waschbärenprojekt der Stadt Kassel vorerst auf Eis gelegt. Die Stadt wollte die Tiere einfangen, sterilisieren und wieder aussetzen um die Population dieser invasiven Art stark einzudämmen. Nun hat die Obere Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium entschieden, dass dieses Vorgehen nicht ohne rechtssicheren Rahmen vorangetrieben werden darf. Foto: Gerald Schmidtkunz

Die Stadt Kassel und der Bundesverband wurden entsprechend aufgefordert, das Einfangen und Sterilisieren von Waschbären bis auf Weiteres zu unterlassen.

Vorlage weiterer Informationen erforderlich

Aufgrund der Presseberichterstattung über das Projekt und aufgrund zahlreicher Anfragen zu naturschutzfachlichen und veterinärrechtlichen Aspekten des Projekts hat die ONB in den vergangenen Tagen umgehend Kontakt zur Stadt Kassel und dem Bundesverband aufgenommen, um sich einen Eindruck von dem Projekt zu verschaffen.

Im Ergebnis dieser Abstimmungen sieht die ONB die Vorlage weiterer Informationen zum Projekt durch die Stadt Kassel und den Bundesverband als erforderlich an. Dies ist notwendig, um das Projekt mit geltendem Recht in Einklang zu bringen. Insbesondere die Bestimmungen des Naturschutz- und des Jagdrechtes werfen hier zahlreiche Fragen auf. Auch befindet sich in Prüfung, ob es sich bei dem Projekt um einen Tierversuch handelt.

Der Bundesverband und die Stadt Kassel wurden zur Einreichung weiterer Unterlagen und Projektinformationen aufgefordert. Die sich anschließende Prüfung durch das RP Kassel wird zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.

Aussetzung war alternativlos

Der ONB ist die Bedeutung der Waschbärenthematik für die Kasseler Bürger bewusst, und wirksame Maßnahmen zu einer nachhaltigen Bestandsreduzierung dieser invasiven Art werden auch durch die ONB nachdrücklich befürwortet. Dies entbindet das Regierungspräsidium allerdings nicht von der Pflicht, dass behördliche Maßnahmen in seiner Zuständigkeit rechtskonform zu erfolgen haben. Aus diesem Grund war eine Aussetzung des gerade angelaufenen Projekts alternativlos.

Zuständigkeit nach oben gegangen

Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Veterinär-, Jagd- und Naturschutzbehörde befasst sich als Fachaufsichtsbehörde über die Stadt Kassel mit dem von dort initiierten Waschbären-Projekt. Zudem ist mit Wirkung vom 13. August 2025 die Zuständigkeit für Managementmaßnahmen in Bezug auf invasive Arten (§§ 40a bis 40f des Bundesnaturschutzgesetzes) von den Unteren Naturschutzbehörden auf die Obere Naturschutzbehörde übergegangen.

Hintergrund ist die neu in Kraft getretene hessische „Verordnung über die Zuständigkeit für den Vollzug des Naturschutzrechts“. Die Verordnung regelt insgesamt 20 naturschutzrechtliche Zuständigkeiten den praktischen Erfordernissen entsprechend und knüpft an der bis zum 7. Juni 2023 geltenden Rechtslage an. Das Verordnungsverfahren wurde bereits im vergangenen Jahr angestoßen.

Regierungspräsidium Kassel
red



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