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Frühe Dämmerung – mehr Wildunfälle

Region. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 26. Oktober werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, die Abenddämmerung setzt wieder um eine Stunde früher ein. Aus diesem Grund warnt das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Obere Jagdbehörde des Landes Hessen vor erhöhter Gefahr von Wildunfällen.

Die Rückstellung der Uhren auf Winterzeit bedeutet zugleich eine erhöhte Wildunfallgefahr. Vor allem in den Dämmerungsstunden ist umsichtiges, vorausschauendes Fahren erforderlich. Foto: Loyloy Thal | Pixabay

Die Rückstellung der Uhren auf Winterzeit bedeutet zugleich eine erhöhte Wildunfallgefahr. Vor allem in den Dämmerungsstunden ist umsichtiges, vorausschauendes Fahren erforderlich. Foto: Loyloy Thal | Pixabay

Zeitumstellung erfordert mehr Umsicht

Durch die Zeitumstellung kommt es ab der kommenden Woche plötzlich zu veränderten Stoßzeiten im Berufsverkehr. Daher können Autofahrer auf den Landstraßen in Hessen vermehrt Wildtieren begegnen. Durch schlechte Sichtverhältnisse steigt das Unfallrisiko drastisch, besonders hoch ist es in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung.

Das RP Kassel als Obere Jagdbehörde rät allen Verkehrsteilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit. Dies gilt speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Bei der Sichtung eines Wildtiers heißt das: runter vom Gas, gegebenenfalls abblenden und die Stelle langsam passieren. Auch auf nachfolgende Tiere muss geachtet werden.

Verhalten bei Wildunfällen

Kommt es dennoch zu einem Unfall und ein totes oder verletztes Wildtier liegt am Straßenrand, sollte folgendes beachtet werden:

→ Ruhe bewahren.
→ Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck).
→ Die Polizei über 110 informieren. Diese verständigt die entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Forstamt oder Jagdpächter). Auch die besten Absichten erlauben es nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, hier droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei.
→ Auf keinem Fall einem verletzten Tier nähern, da es panisch werden kann und möglicherweise versucht zu flüchten. Dadurch können weitere Unfälle verursacht werden.
→ Ein totes Tier nicht anfassen, da Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr besteht.
→ Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (für die KFZ-Versicherung).
→ Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren).
→ Tierhaare und Wildblut am Fahrzeug bis zu Klärung mit der Versicherung nicht beseitigen.

Des Weiteren macht das RP Kassel darauf aufmerksam, dass es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, den Unfallort ohne Meldung zu verlassen. Vom Unfallort Flüchtenden können anschließend rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.

Aufgabe der Jäger

Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.

Funktion der Oberen Jagdbehörde

Das Regierungspräsidium Kassel ist Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden.

Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in der Hessischen Jagdverordnung, die folgende Bereiche näher regelt: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.

RP Kassel, Obere Jagdbehörde
red

Redaktioneller Hinweis:
Im Sinne einer deutlich besseren Lesbarkeit des Textes verzichten wir auf eine mehrgeschlechtliche Schreibweise. Eine Diskriminierung der LGBTQIA+-Community findet ausdrücklich nicht statt.



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