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Frühjahrsputz im Garten hat noch Zeit

Schwalm-Eder. Auch wenn die Tage jetzt länger und wärmer werden und es vielen Gartenfreunden „in den Fingern juckt“, rät die Hessische Gartenakademie (HGA), die beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angesiedelt ist, aus ökologischen Gründen mit dem gründlichen Frühjahrsputz im Garten noch zu warten.

Der gründliche Frühjahrsputz im Garten hat noch Zeit. Foto: N.N. | ©LLH

Der gründliche Frühjahrsputz im Garten hat noch Zeit. Foto: N.N. | ©LLH

„Für Insekten, Vögel und andere Gartentiere ist es ideal, die Aufräumarbeiten im Staudenbeet bis Mitte April zu verschieben. Die abgestorbenen Pflanzenteile bieten Insekten Schutz vor Nacht- und Spätfrösten. Zudem sind sie die ‚Kinderstube‘ der nächsten Insektengenerationen. Die Insekten wiederum dienen Vögeln in der Brutzeit als dringend benötigte, proteinreiche Nahrung“, erläutert Klaus Diehl von der HGA.

Es gibt genug zu tun

Aber auch arbeitstechnisch macht es Sinn, das Schneiden der Mehrjährigen und das Entfernen der Einjährigen noch zu vertagen, weil aktuell wichtigere Aufgaben anstehen.

„Falls noch nicht geschehen, sollte schnellstmöglich Weißanstrich auf Jungbäume und Obstbäume aufgetragen werden. Dieser beugt Spannungsrissen im Stamm vor, wenn die Tag-Nacht-Temperaturunterschiede sehr groß sind. Ebenfalls können Kernobstbäume vor dem Austrieb noch geschnitten werden, ebenso das Beerenobst. Für den Rosenschnitt warten Sie als zeitliche Orientierung die Forsythien-Blüte ab.“

Stauden (wie z. B. Phlox, Sonnenbraut, Astern, Taglilien, Rittersporn) können geteilt werden. Gehölz- sowie Staudenneupflanzungen sollten, mit Blick auf die Klimaveränderungen, so früh wie möglich erledigt werden (wobei der ideale Zeitpunkt für die meisten Pflanzungen eigentlich der Herbst ist).

„Alternativ können Sie sich jetzt auch intensiv stark wuchernden Unkräutern (z. B. Quecke oder Kriechender Hahnenfuß) widmen, das Moos im Rasen entfernen oder den Kompost zur Verteilung im Garten vorbereiten“, zählt Diehl auf. Außerdem sollten spätestens jetzt Nistkästen aufgehängt werden. Werden in vorhandenen Nistkästen, die noch nicht von Vögeln besiedelt sind, prall gefüllte Moos- und Graspolster entdeckt, sollten sie sofort wieder geschlossen werden – hier schläft vielleicht noch ein Gartenschläfer.

Leimringe jetzt entfernen

Die Wanderung der flugunfähigen Frostspanner-Weibchen – ein Obstbaumschädling – zur Eiablage in die Krone ist spätestens Anfang Januar abgeschlossen. Daher sollten nun vorhandene Leimringe beseitigt und eventuell abgelegte Eier unterhalb der Ringe abgebürstet werden. Die Beseitigung der Leimringe ist auch aus Gründen des Vogelschutzes notwendig, da diese mitunter versuchen, die Falter von den Ringen herunter zu picken und sich dabei ihre Schnäbel verkleben oder selbst daran kleben bleiben.

Hecken- und Gehölzschnitt – Ist das nach dem 1. März erlaubt? Starke Gehölzrückschnitte sind ab März nicht mehr zulässig. Der schonende (!) Hecken- und Gehölzschnitt (Pflegeschnitt) ist im Hausgarten zwar jederzeit möglich, sollte aber idealerweise vor Beginn der Vogelbrutzeit abgeschlossen sein. Spätestens wenn in der Hecke Vögel nisten, ist ein Heckenschnitt aus Artenschutzgründen nämlich nicht mehr gestattet. Aber auch davor muss sichergestellt werden, dass Igel oder Bilche hier nicht ihr Winterquartier haben.

Stauden- und Gräserreste nicht sofort schreddern

Sollte dann wider Erwarten noch Zeit für intensivere Aufräumarbeiten im Staudenbeet sein, könnte man den Kompromiss eingehen, nur einzelne Bereiche zu bearbeiten, während angrenzende noch stehenbleiben. Hohle und markhaltige Stängel von Stauden sollten grundsätzlich zum Schluss beseitigt werden. Das Stauden- und Gräserschnittgut sollte bis Ende April auf einem separaten Haufen oder einem offenen Kompost gelagert werden, bevor es in einem Thermokomposter, der Biotonne oder der Grüngut-Annahmestelle entsorgt wird. Denn: „Da ist noch Leben drin!“, gibt Diehl abschließend zu bedenken.

Zu vielen der genannten Themen bietet die HGA weiterführende Webinhalte oder sogar Kurse an: www.llh.hessen.de

Oder nutzen Sie unser Gartentelefon unter 0561/7299377, Mo., Mi., Do. von 9 bis 11 Uhr.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
red



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