IHK will ausgewogene Baurechtsreform
Region. Die geplante Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts darf den dringend benötigten Wohnungsbau nicht gegen die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen ausspielen. Darauf weist die IHK Kassel-Marburg anlässlich der aktuellen Gesetzespläne der Bundesregierung hin.

Wo Wohnungsbau einseitig Vorrang for gewerblichen Entwicklungsflächen bekommt, sieht die IHK Probleme für Wirtschaft und Gewerbe aufkommen. Foto: Wolfgang Weiser | Pexels
Wohnungen und Nutzflächen knapp
„Mehr bezahlbarer Wohnraum ist notwendig und ein wichtiger Standortfaktor für die Unternehmen. Wer Fachkräfte gewinnen will, braucht attraktive Wohnangebote“, sagt Dr. Arnd Klein-Zirbes, Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel-Marburg. „Die Beschleunigung von Planungsverfahren und die stärkere Digitalisierung sind deshalb richtige Schritte. Problematisch wird es dort, wo Wohnungsbau einseitig Vorrang vor gewerblichen Entwicklungsflächen erhält.“
Kritisch bewertet die IHK insbesondere die geplante Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“. Dadurch drohe eine Verschiebung der planerischen Abwägung zulasten von Gewerbe- und Industrieflächen. Dabei seien in vielen Regionen nicht nur Wohnungen, sondern auch wirtschaftlich nutzbare Flächen knapp.
Bestandsschutz für Betriebe
„Wenn Unternehmen keine Entwicklungsflächen mehr finden, geraten Investitionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung unter Druck“, warnt Marko Ackermann, Bereichsleiter Interessenvertretung. „Eine zukunftsfähige Regionalentwicklung braucht beides: ausreichend Wohnraum und ausreichend Raum für wirtschaftliche Aktivitäten.“
Nach Einschätzung der IHK erhöht der Gesetzentwurf zudem die Unsicherheit für Unternehmen. Verbindliche Schutzmechanismen für Gewerbeflächen fehlen ebenso wie ein erweiterter Bestandsschutz für bestehende Betriebe. Gleichzeitig könnten neue unbestimmte Rechtsbegriffe zu zusätzlichem Interpretationsspielraum und damit zu längeren Genehmigungs- und Planungsverfahren führen.
Gesetzgeber soll nachbessern
Handlungsbedarf sieht die IHK auch bei Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Arbeiten. So bleiben Fragen des Lärmschutzes weiterhin ungelöst, solange zentrale Regelwerke wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht parallel modernisiert werden.
Die IHK Kassel-Marburg fordert daher Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren. Neben schnelleren und digitalen Verfahren brauche es einen wirksamen Schutz von Gewerbe- und Industrieflächen, einen erweiterten Bestandsschutz für Unternehmen sowie klare und rechtssichere Abwägungskriterien.
„Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Infrastruktur müssen gemeinsam gedacht werden“, betont Klein-Zirbes. „Nur so entstehen lebenswerte Regionen und dauerhaft wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte.“



