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Sicherungsverwahrung: Hahn äußert sich zur Neuordnung

Schwalmstadt. Der hessische Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn hat nach sorgfältiger Abwägung entschieden, dass die Sicherungsverwahrung hochgefährlicher Straftäter in einem gesonderten Gebäude innerhalb der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt erfolgt. Justizminister Hahn nannte dafür mehrere Gründe:

1.„Die Sicherheit der Bevölkerung ist oberstes Gebot. Wir nehmen auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sehr ernst. In der JVA Schwalmstadt steht ein eingespieltes, erfahrenes Mitarbeiter-Team bereit, das über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Sicherungsverwahrten verfügt. Derzeit sind bereits 31 Sicherungsverwahrte in der JVA Schwalmstadt untergebracht.“

2. „Die Sicherungsverwahrung erfolgt innerhalb der JVA Schwalmstadt zu günstigeren Kosten. Ursprünglich war ein Neubau am Rande der JVA, innerhalb der Historischen Wasserfestung Ziegenhain angedacht, der aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen mit rund 25 Millionen Euro zu Buche geschlagen hätte. Ich stehe für einen sparsamen und effektiven Umgang mit Steuergeld. Deshalb habe ich alle Varianten noch einmal durchprüfen lassen. Mit der jetzt gefundenen Lösung liegen wir bei etwa 12 Millionen Euro.“

3. „Im Zuge der Neuordnung der Sicherungsverwahrung wurden 47,5 neue Stellen bewilligt. Der größte Anteil hiervon wird dem Standort Schwalmstadt zugute kommen und damit dauerhaft Kaufkraft in der Region sichern.“

„Wir haben eine Gemeinschaftslösung mit unserem Nachbarland Thüringen erreicht. Thüringen wird seine Sicherungsverwahrten nach Schwalmstadt geben und übernimmt 25 Prozent der Kosten für Bau und laufenden Unterhalt.“

Sicherungsverwahrung findet dann statt, wenn ein Täter nach Verbüßung seiner Strafhaft weiterhin eine nicht hinnehmbare Gefahr für seine Mitbürger darstellt und deshalb zu deren Sicherheit weiter verwahrt wird. Aktuell gibt es in Hessen 41 Sicherungsverwahrte. Davon sind 31 in Schwalmstadt untergebracht. Acht Sicherungsverwahrte befinden sich in der JVA Kassel II – Sozialtherapeuthische Anstalt, ein weiterer in der JVA Kassel I. Eine sicherungsverwahrte Frau befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt III.

Seit 2009 haben mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und insbesondere des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung erforderlich gemacht.  Demnach verfügte das Bundesverfassungsgericht insbesondere ein Abstandsgebot zur Strafhaft sowie ein Therapie- und Behandlungsgebot.  Sicherungsverwahrte sind also  räumlich getrennt von der Strafhaft unterzubringen. Und sie  sind bereits während der Strafhaft zu behandeln und therapieren, mit dem Ziel,  sie irgendwann in die Freiheit entlassen zu können.

Innerhalb der JVA Schwalmstadt wird nun das bereits teilweise für Sicherungsverwahrte genutzte Gebäude E umgebaut. Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Dort entstehen 62 Plätze für Sicherungsverwahrte. Die Zimmer verfügen über eine Grundfläche von 16,5 Quadratmetern zuzüglich eines Bades mit drei Quadratmetern. Dies ergibt eine Gesamtfläche von 19,5 Quadratmetern. Drei Zimmer werden behindertengerecht gestaltet. Sie könnten zudem als Doppelzimmer genutzt werden oder auch für Liegendkranke.“

Nach der Beschreibung von Justizminister Jörg-Uwe Hahn werden im Gebäude E sechs unterschiedlich große Wohngruppen gebildet für sieben bis zu zwölf Personen und eine kleine Wohngruppe für bis zu vier Personen. Diese Gruppen verfügen über eine gemeinsame Küche, einen Speiseraum und ein Gemeinschaftszimmer. Hinzu kommen Therapieräume, in denen Ärzte, Psychologen, Therapeuten und weitere Experten unterkommen. Darüber hinaus wird es Räume für Sportangebote geben.

Ansonsten können die Sicherungsverwahrten die Sporthalle und die Arbeitsmöglichkeiten der JVA mit nutzen.

Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung werden neue Stellen benötigt. Neben Beamten des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes werden Ärzte, Therapeuten, Psychologen und Sozialarbeiter gebraucht.   Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Es war ein sehr wichtiges Kriterium für den Standort Schwalmstadt, dass hier unsere Mitarbeiter über sehr viel Erfahrung im Umgang mit Sicherungsverwahrten verfügen.“ 25 Anwärter für den Allgemeinen Vollzugsdienst wurden bereits eingestellt. Sie werden derzeit für die Betreuung, Sicherung und Bewachung ausgebildet. Weitere sechs Stellen für den Allgemeinen Vollzugsdienst stehen bereits jetzt zur Verfügung.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Die Sicherungsverwahrung verbleibt, deutlich getrennt vom Strafvollzug,  an ihrem jetzigen Standort innerhalb der besonders gesicherten Mauern der Justizvollzugsanstalt. Denn die Sicherheit der Bürger ist oberstes Gebot.“

62 Plätze werden auch unter Berücksichtigung der Kooperation mit dem Freistaat Thüringen zunächst ausreichen. Thüringen hat derzeit acht  Sicherungsverwahrte. Die Kooperation mit Thüringen wird voraussichtlich mit einem Staatsvertrag besiegelt, der ein Kontingent von 25 Prozent der Plätze und die Übernahme eines entsprechenden Anteils an den einmaligen und laufenden Kosten vorsieht. Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Ich freue mich, dass eine gemeinsame Lösung zustande gekommen ist. Sie erleichtert die Aufgabe für beide Länder. Die Bürger profitieren von der sicheren Unterbringung und den geteilten Kosten.“

Sollte die Aufnahmekapazität von 62 Sicherungsverwahrten tatsächlich überschritten werden, wäre eine Erweiterung im Bestand der JVA Schwalmstadt rasch möglich.

Darüber hinaus betonte  Justizminister Jörg-Uwe Hahn, dass die Entscheidung für Schwalmstadt ganz bewusst auch eine Stärkung der Region zum Ziele habe. Eine JVA benötige Personal. Sie schaffe Arbeitsplätze und Kaufkraft. Sie erzeuge Nachfrage nach Dienstleistungen beim Handwerk oder nach Lebensmitteln.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn wies darauf hin, dass Hessen schon jetzt und damit lange vor Ablauf der Frist bis Sommer 2013 begonnen habe, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts  umzusetzen. Schon jetzt werde das Behandlungs- und Therapieangebot sowie der Abstand zur Strafhaft stetig ausgebaut. Die Sicherungsverwahrten seien zudem schon jetzt getrennt von der Strafhaft untergebracht.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn bedankte sich ausdrücklich bei den Bürgern der Stadt Schwalmstadt, bei denen die JVA akzeptiert ist. Hahn versicherte mehrfach: „Sicherheit ist oberstes Gebot.“ Der Justizminister dankte auch dem Stadtparlament und der Stadtverwaltung. Der Entscheidungsprozess habe etwas Geduld erfordert, aber es gehe schließlich um viel Geld, das von den Steuerzahlern aufgebracht werde. Deshalb war auch eine erneute Prüfung und besondere Sorgfalt angesagt.

Unberührt von dieser mittelfristigen Lösung bleibe unsere Option bestehen, auf der Rudolphsaue, einem Gelände außerhalb des Schwalmstadter Ortsteils Ziegenhain, eine neue Justizvollzugsanstalt zu errichten. Aber Justizminister Jörg-Uwe Hahn schränkte ein: „Darüber reden wir aus heutiger Sicht  in frühestens zehn Jahren.“ (red)



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