Reiche Kommunen klagen gegen »Familie«
Schwalm-Eder / Wiesbaden. „Hessens reiche Kommunen klagen gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie“, kommentiert Finanzminister Dr. Thomas Schäfer die kommunalen Grundrechtsklagen gegen den Finanzausgleich vor dem Staatsgerichtshof.
Grundsätzlich gerecht
„Formal ist das Land Beklagter in diesem Verfahren. In Wahrheit klagen hier aber wenige reiche Kommunen Hessens gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie. (…) Die Kläger gehören allesamt zu den steuerstarken Orten unseres Landes. Dass sie in besonderem Maße anderen, ärmeren Kommunen helfen, ist, – nicht nur, weil wir in diesen Tagen Sankt Martin feiern –, grundsätzlich gerecht. (…) Die reichen Kommunen bleiben auch nach Zahlung der Solidaritätsumlage reich“, sagte Dr. Schäfer heute anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Staatsgerichtshof. Verhandelt werden die Klagen von 18 hessischen Kommunen gegen die seit 2016 geltende Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs.
Vertretbarer Kompromiss ohne Klageempfehlung
„Wir haben die Kommunale Familie bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in beispielloser Weise beteiligt. Transparenz und Offenheit für alle Fragen war mir persönlich wichtig. Schließlich betrifft die Neuregelung jede einzelne hessische Kommune. Die Spitzenverbände der Kommunen haben in einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Land und den Regierungsfraktionen schließlich auch von einem vertretbaren Kompromiss gesprochen und darauf verzichtet, ihren Mitgliedern eine Klage gegen den KFA zu empfehlen“, sagte Schäfer.
Mit Demut und Zuversicht vor Gericht
„Gerade mal 4 % der Kommunen haben sich dann doch für eine Klage entschieden: es sind ausnahmslos Kommunen, denen es finanziell richtig gut geht. Natürlich schaue ich mit Demut auf das Verfahren. Schließlich treten wir hier vor Hessens höchstes Gericht. Ich tue dies aber auch mit großer Zuversicht, denn wir haben uns bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs eng an das Urteil des Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 2013 gehalten und bestehende Spielräume zugunsten der Kommunen genutzt.“
Weiter erinnert Dr. Schäfer daran: „Der Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt. (…) Es ist schon beachtlich, wie die reichen Kläger-Kommunen sich dieser Solidarität entziehen wollen.“
Wirtschaftsweiser erkennt keine Verfehlung
Das Land hat Prof. Dr. Lars Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage („Die fünf Wirtschaftsweisen“), um ein Gutachten zur finanzwissenschaftlichen Bewertung gebeten. Unter anderem kommt der Professor zu dem Ergebnis, dass die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs richtig sei: „Der hessische KFA schafft ein nachvollziehbares und allgemeingültiges Ausgleichssystem, das die kommunale Finanzausstattung sachgerecht und realitätsnah an den aufgabenbezogenen Bedarfen der Kommunen misst und diese absichert.“ Das Land handele sogar in weiten Bereichen des KFA „ausgesprochen kommunenfreundlich“.
Der KFA in Zahlen
Für das erste Jahr des neugeordneten Finanzausgleichs war eine Vergleichsrechnung möglich. Demnach haben 84 % der hessischen Kommunen durch die Neuregelung gewonnen, bei 8 % ergab sich keine Veränderung. Lediglich weitere 8 % der hessischen Kommunen erhielten im laufenden Jahr durch den KFA2016 weniger als ihnen die alte Rechtslage gebracht hätte. Dabei handelt es sich insbesondere um die abundanten Städte und Gemeinden, also jene Kommunen, die sich durch eine überdurchschnittliche Steuerkraft auszeichnen.
KFA steigt auf Rekordhoch
Ende Oktober sind allen mittlerweile 444 Kommunen in Hessen die Planungsdaten für den KFA2019 zugegangen. Das Gesamtvolumen des KFA steigt auf ein neues Rekordhoch und übertrifft mit über 5,2 Milliarden Euro erstmals die 5-Milliarden-Grenze.
(red)




