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Leserbrief: Richterin fällt skandalöses Urteil gegen Rentner

Wie der WDR am 24.04.2009 berichtet, ist am Paderborner Landgericht die Klage eines 72-Jährigen abgewiesen worden. Der Rentner hatte sich in einem Zahnlabor ein Gebiss anfertigen lassen, das nach zweistündigem Tragen solche Schmerzen verursachte, dass er es für den Rest des Tages raus nehmen musste. Er weigerte sich, die Zahnartzrechnung zu bezahlen und klagte vor dem Paderborner Landgericht  Nicht nachvollziehbar ist die Begründung der Paderborner Richterin in ihrem Urteil: Es reiche, wenn am Tag das Gebiss in diesem Fall nur zwei Stunden funktionsfähig sei. Schließlich sei der Kläger, ein 72-Jähriger Mann und auch nicht mehr berufstätig. Offensichtlich passt es in das Weltbild dieser Richterin, dass Männer ab 70 Jahren nur noch als „zahnlose Opas“ durch die Welt laufen. Hat diese Frau nicht begriffen, dass durch die biologische Entwicklung Menschen nicht schon mit 70 Jahren verschämt in der Ecke sitzen und auf ihr Ableben warten?

Für mich stellt sich die Frage, wie lässt sich eine derartige Begründung mit dem allgemeinen Grundsatz der Menschenwürde und Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz vereinbaren.

Wenn derartige Gerichtsentscheidungen Schule machen, dann ist mir angst um die gesundheitliche Versorgung der älteren Generation.

Siegfried Richter
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus Schwalm-Eder



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