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FDP zur B 3: Pauschale Ausnahme schadet der Nachtruhe

Schwalm-Eder. „Das Nachtfahrverbot soll nicht unterlaufen werden. Es gibt deshalb keine pauschale Ausnahmegenehmigung auf Zuruf“, so FDP-Kreisvorsitzender Nils Weigand. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2009 war das Fahrverbot aufzuheben. Vom Verkehrsministerium ist deshalb eine „Zwei-Phasen-Zählung“ initiiert worden. Nach den Ergebnissen der ersten Phase, die vergangene Woche beendet wurde und die die Ergebnisse der bisherigen Sperrung erfasst hatte, ist jetzt das Nachtfahrverbot die logische Folge.

„Das im Oktober 2006 verhängte  Durchfahrtsverbot bedeutete, dass alle Lkw mit weniger als zwölf Tonnen genauso uneingeschränkt fahren durften wie alle Lkw, die als Be- und Entlader für die Landkreise Waldeck Frankenberg, Marburg Biedenkopf und Schwalm-Eder unterwegs waren. Und das waren viele. Das Ergebnis ist nach der Zählung und Rechtslage eindeutig: Die Lärmwerte für die Nacht werden in allen Anliegergemeinden an der B 3 und B 252 überschritten“, sagte Nils Weigand weiter.  „Diese von dem früheren Verkehrs­minister Riehl hoch gelobte Sperrung war, ist ein zahnloser Tiger, wie es sich heute beweist!“

Aus dem Durchfahrtsverbot ist nun ein Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr geworden. Das bedeutet auf jeden Fall für die Anwohner der lärmbelasteten Gemeinden eine erhebliche Verbesserung.  Zum 15. März 2010 wird das Nachtfahrverbot angeordnet und zugleich die zweite Phase der Verkehrszählung begonnen.

Nils Weigand betont, dass es vom Nachtfahrverbot keine generelle und pauschale Ausnahmegenehmigung auf Zuruf geben dürfe. „In jedem Einzelfall muss nachgewiesen werden, warum das Befahren der Straße während der gesperrten Nachtzeit unumgänglich ist. Die Wirtschaftsbetriebe der Region sind zweifelsohne zu unterstützen und ihren Anliegen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist die Lärmbelastung der Anwohner aber zu minimieren. Der Aufwand, den die Prüfung der Einzelfälle bedeutet, ist zum Schutz der Anwohner aber gerechtfertigt. Nach der sechsmonatigen zweiten Zählphase werden die Ergebnisse insgesamt ausgewertet und den Beteiligten mitgeteilt. (red)



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