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Europäisches Chemikalienrecht: Frist läuft ab

Kassel. Betriebe, die von den europäischen Chemikalienverordnungen REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) und CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) betroffen sind, sollten den 1. Dezember 2010 im Auge behalten. Darauf weisen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs) hin. Chemische Stoffe, von denen jährlich mehr als 1.000 Tonnen hergestellt beziehungsweise importiert werden, und bestimmte gefährliche Stoffe müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden.

Außerdem müssen ab dem 1. Dezember 2010 Stoffe nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Gleichzeitig sind ab diesem Stichtag bestimmte Stoffe innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen in ein Verzeichnis nach der CLP-Verordnung zu melden.

Auskünfte erteilt der deutsche REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). DIHK, IHKs und BAuA veranstalten in den kommenden Monaten mehrere Workshops, bei denen sich betroffene Unternehmen über die geltenden Vorschriften informieren können.

Die Termine
6. September 2010: IHK Berlin
10. September 2010: HK Hamburg
14. Oktober 2010: HK Bremen
12. November 2010: IHK Frankfurt
Frühjahr 2011: IHK Koblenz

Ansprechpartner aus dem Bereich Umwelt und Energie bei der IHK Kassel sind Dr. Gerold Kreuter, Telefon (06421) 9654-30, E-Mail: kreuter@kassel.ihk.de und  Elke Elsner, Telefon (06421) 9654-32, E-Mail: elsner@kassel.ihk.de. (red)



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