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Abwassergebühren: CDU-Neukirchen verlangt Infoveranstaltungen

Neukirchen. Die CDU Fraktion Neukirchen hat für die kommende Stadtverordnetenversammlung die Durchführung von Informationsveranstaltungen in allen Stadtteilen zu dem Thema „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“ beantragt. Anlass für dieses Verlangen ist die Tatsache, dass nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel alle Kommunen gezwungen sind, die Abwassergebühren neu zu gestalten. Das Gericht hat festgelegt, dass nicht nur die bezogene Frischwassermenge als Berechnungsgrundlage genommen werden darf sondern, dass auch die von den versiegelten Grundstücksflächen (Dächer, befestigte Hofflächen etc.) in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagsmengen bei der Gebührenhöhe zu berücksichtigen sind.

„Von dieser Zwangsweisen Neuordnung der Gebühren sind alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber die Grundstückseigentümer betroffen. Daher halten wir es für dringend erforderlich, dass der Magistrat und die Betriebsleitung der Stadtwerke Neukirchen über die Hintergründe und die Auswirkungen durch Informationsveranstaltungen in allen Stadtteilen berichtet und aufklärt“, erläutert die CDU Fraktionsvorsitzende Veronika Backes die Initiative ihrer Fraktion.

„Besonders in unseren landwirtschaftlich geprägten Dörfern, mit großen Gebäuden und  Höfen kann es durch die neue Abwassergebühr zu höheren Ausgaben für die Eigentümer kommen. Daher würden wir, wenn wir die freie Wahl hätten, dies ablehnen“ ergänzt CDU Stadtrat Jürgen Lepper.

Da für die Stadtwerke die Gesamtsumme der Einnahmen aus der „gesplitteten Abwassergebühr“ nicht höher sein darf als bisher, die Umstellung aber mit einem großen Verwaltungsaufwand und dadurch mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden ist, sieht die CDU Fraktion außerdem die Gefahr, dass dies doch zu einer Gebührenerhöhung führen könnte.

Wie bekannt ist, wurde seitens der Betriebskommission bereits die Erfassung aller Grundstücke durch eine „Überfliegung“ veranlasst. (red)



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