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Raumordnungsverfahren für Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar abgeschlossen

Kassel/Schwalm-Eder. „Die raumordnerische Prüfung der Trassenvarianten für die geplante 380 kV- Höchstspannungseitung Wahle–Mecklar ist abgeschlossen. Gut ein Jahr nach Einleitung des Raumordnungs­verfahrens und intensiver Prüfung der Varianten liegt das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung vor. Das Ergebnis, das mit dem Land Niedersachsen abgestimmt werden konnte, sieht die sogenannte „Variante A“, die in Niedersachsen mit einer längeren Trassenführung verbunden ist, vor“, teilte Wirtschaftsminister Dieter Posch auf der heutigen Pressekonferenz in Kassel mit. „Die geplante Leitung wird dazu dienen, Windstrom von Norddeutschland zu den Stromkunden zu bringen und ist damit ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland.“

„Der verwaltungsinterne Arbeitsprozess ist  mit der Entscheidung für die Westtrasse abgeschlossen. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wird nun  von der  Regionalversammlung Nordhessen beraten. Im September erhält diese Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen und das Ergebnis der Entscheidung über den Trassenverlauf landesplanerisch zu beurteilen“, so Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke. In der Prüfung und Bewertung wurden alle Belange aus den Antragsunterlagen, aus schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und aus örtlichen und fachlichen Einzelgesprächen einbezogen, so Dr. Lübcke.

Notwendig wurde eine Entscheidung über den Streckenverlauf für eine neue Höchstspannungleitung, weil  der Bund den dringenden Aus- und Neubau von mehreren Höchstspannungsleitungen gesetzlich vorgeschrieben hat. Die bereits heute teilweise an der Belastungsgrenze arbeitenden „Stromautobahnen“ reichen nicht aus, zusätzlichen Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie in Norddeutschland, aufzunehmen. Ein Vorhaben ist die Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar.

Gebaut werden soll die 380 kV-Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar vom niederländischen Netzbetreiber TenneT, der vor zirka  zwei Jahren das Stromübertragungsnetz der Spannungsebenen 220 kV und 380 kV von E.ON erworben hat.

„ Neben energiewirtschaftlichen Aspekten ging es hier in erster Linie um den Schutz der Bevölkerung und des nahen Wohnumfeldes, um Belange von Natur und Landschaft, des Orts- und Landschaftsbildes und der Land- und Forstwirtschaft“, sagte Posch und betonte, dass maßgebend für die heute verkündete Entscheidung für die „Variante A“ beziehungsweise West‑Variante auf hessischem Landesgebiet die Tatsache war, dass die Leitungsführung weitgehend mit bereits vorhandenen Stromleitungen oberirdisch gebündelt werden kann, so dass kaum neue Natur- und Landschaftsräume, insbesondere Vogelschutz- und FFH-Gebiete (sogenannte Natura 2000-Gebiete) in Anspruch, genommen werden. Darüber hinaus werden innerhalb des Korridors der West-Variante auch die nach dem Energieleitungsausbaugesetz des Bundes (EnLAG) vorgeschriebenen Vorsorgeabstände  von 400 Meter zu Wohngebieten eingehalten, so dass gemeinsam mit den Belangen der Natura 2000‑Gebiete die Raumverträglich­keitsprüfung am Ende ein stärkeres Gewicht auf die West‑Variante gelegt hat.

Die im Raumordnungsverfahren ebenfalls geprüfte, durch die Kreise Werra‑Meißner‑Kreis und Hersfeld‑Rotenburg verlaufende „Ost-Variante“ hätte zu erheblichen Beeinträchtigungen mehrerer Naturschutzgebiete beziehungsweise Natura 2000‑Gebiete geführt. Neben bedeutenden Waldlebensräumen wären insbesondere die Lebensräume des Schwarzspechtes beziehungsweise die Jagdhabitate der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs betroffen.

Auch Beeinträchtigungen  von Vogelschutzgebieten hätten nicht  ausgeschlossen werden werden können. Aufgrund geringerer Siedlungsabstände wurde zusätzlich eine Teilerdverkabelung der Ost‑Variante geprüft. Die Erdverkabelung wäre mit entsprechenden Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden gewesen, so dass nunmehr  mit der Entscheidung für die Westtrasse und den an mehreren Stellen vorgesehenen Verbesserungen für die anliegenden Gemeinden und die Bevölkerung  eine raumverträgliche Trasse vorliegt und von einer Erdverkabelung abgesehen wird.

Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sieht u.a. für die Leitung Wahle-Mecklar „auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt“ ein Erdkabel vor, wenn die Leitung „in einem Abstand von weniger als 400 Meter“ zu Wohngebieten führt. Da diese Abstände nach EnLAG eingehalten werden, gibt es keine rechtliche Grundlage dem Netzbetreiber  ein Erdkabel vorzuschreiben

Posch und Dr. Lübcke stellten die vorgesehenen Verbesserungen im Einzelnen vor:

In der Gemeinde Ludwigsau soll die bestehende, dort sehr nah an mehreren Ortslagen verlaufende 380 kV-Höchstspannungsleitung parallel mit der neuen Leitung im Abstand von mindestens 400 Meter zu Wohngebieten neu errichtet werden.

In der Gemeinde Morschen soll eine kürzere und landschaftsverträglichere Trasse im Bereich Binsförth und Wichte durch den Wald gewählt werden.

In Melsungen-Röhrenfurth ist eine näher am Mülmischtal verlaufende Trassierung zu wählen. Durch einen geänderten Trassenverlauf soll in Melsungen-Röhrenfurth die Ortslage und die Landschaft entlastet werden.

In Guxhagen soll die Leitung verkürzt und nach Osten in den westlichen Randbereich der Söhre verschoben werden. In der Folge verläuft sie dann im Bereich Körle auf der Ostseite der Schnellbahntrasse. Diese Lösung entlastet die Ortslagen und die Landschaft.

In Lohfelden ist zu prüfen, unter welchen Vorraussetzungen die bestehende 380 kV-Höchstspannungsleitung aus der Ortslage herausgenommen und mit der neuen Leitung im 400 Meter-Abstand parallel geführt werden kann. So könnte eine erhebliche Verbesserung der Raumverträglichkeit erzielt werden.

Wenn die Regionalversammlung am 14. September der Vorlage des RP Kassel folgt, kann das Raumordnungsverfahren anschließend förmlich abgeschlossen werden. Auf dieser Grundlage wird dann TenneT umgehend die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren in Angriff nehmen. Dieses Verfahren könnte  2012 durchgeführt werden – zuständig ist wiederum das RP Kassel.

Sowohl Posch als auch Dr. Lübcke betonten, dass ihnen bewusst sei, dass die Planungen und der Bau der Leitung bei den Bürgern vor Ort zum Teil umstritten seien, gehen aber davon aus, dass die genannten und vorgesehenen Verbesserungen für mehr Akzeptanz sorgen werden.

„Wir alle haben uns zur Energiewende entschlossen. Energieerzeugung ist das Eine, der Transport das Andere. Wer mehr alternative Energieformen von zum Beispiel Off-Shore Anlagen zu den Menschen holen möchte, muss auch dafür sorgen, dass es Leitungen gibt, die diese Energie transportieren. Auch Stromleitungen müssen einen möglichst menschen- und umweltverträgliche Trasse finden, und ihr Bau darf nicht, wie so manches Straßenprojekt, 30 Jahre dauern“, so Posch abschließend. (red)



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