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Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

Schwalm-Eder. Auch im kommenden Jahr fördert das Land Hessen den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, dies teilte Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen auch im Bauprogramm 2012 wieder Mittelkontingente bereitgestellt werden. Die Höhe der Mittelkontingente wird sich nach dem Mittelbedarf richten. Zur Ermittlung des Mittelbedarfs müssen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Maßnahmen für die Förderung vorgeschlagen werden. Zu diesem Zweck ist für jede Maßnahme ein Anmeldevordruck auszufüllen. Landrat Neupärtl weist darauf hin, dass die Anmeldungen für das Förderprogramm bis spätestens 15. Dezember erfolgen müssen.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Der Kostenzuschuss beträgt bei selbstgenutztem Wohnraum bis zu 50 Prozent  der förderfähigen Kosten. Diese belaufen sich auf maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Somit wäre ein Kostenzuschuss von bis zu 12.500 Euro möglich. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Interessenten können sich direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung, bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg, Parkstraße 6, Telefon (05681) 775-473, wenden.

Es besteht auch die Möglichkeit, im Internet unter www.schwalm-eder-kreis.de in der Rubrik Bürgerservice/Formulare des Fachbereichs 80 – Wirtschaftsförderung den Antrag herunterzuladen und ausgefüllt an die oben genannte Adresse zu senden. (red)



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