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Letzte Zensus-Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt mit, dass die letzte Befragung des Zensus 2011 in den nächsten Wochen im Schwalm-Eder-Kreis durchgeführt wird. Es handelt sich hierbei um die  Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, die der Absicherung der amtlichen Einwohnerzahl dient. Mit der Befragung sollen Unstimmigkeiten geklärt werden, die sich aus dem Vergleich der Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) und den Melderegisterdaten ergeben haben. Unstimmigkeiten treten zum Beispiel dann auf, wenn die Zahl der Personen nach Angaben aus der GWZ größer ist als die Zahl der Personen in den Meldedaten.

Befragt werden rund 2.400 Haushalte (nur Einfamilienhäuser) in Gemeinden mit weniger als 10. 000 Einwohnern. Haushalte, die in der bereits im letzten Jahr durchgeführten Haushaltsstichprobe befragt wurden,  werden nicht erneut um Auskunft gebeten. Der Fragebogen beinhaltet neun Fragen, das Ausfüllen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Es wird nach Name, Anschrift, Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen im Haushalt sowie der Staatsangehörigkeit gefragt. Die Befragungen erfolgen durch Interviewer, die die Befragten zu Hause aufsuchen. Die Erhebungsstelle bittet um Verständnis, dass aufgrund des kurzen Befragungszeitraumes der Haushalt ohne vorherige Terminankündigung aufgesucht wird.

Jede Person ist auskunftspflichtig, für minderjährige Kinder erteilt eine volljährige Person Auskunft. Der Befragte kann den Fragebogen zusammen mit dem Interviewer ausfüllen oder den Fragebogen entgegennehmen und selbst ausfüllen. In diesem Fall wird zu den Fragebogen ein Rücksendeumschlag ausgehändigt, der an die Erhebungsstelle zurückzusenden ist. Ebenfalls kann die Auskunft online erteilt werden, die Online-Zugangsdaten sind dem Fragebogen zu entnehmen.

Landrat Neupärtl weist darauf hin, dass jeder Interviewer geschult wurde und sich ausweisen kann. (red)



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