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Dieter Posch: Antrag auf Wohngeld kann sich lohnen

Wohngeldberechnung nun auch vom PC aus möglich

Hessen. „Wer wissen will, ob er einen Anspruch auf Wohngeld hat, kann das ab sofort vom heimischen PC aus. Das Land Hessen stellt unter www.wohngeldrechner.nrw.de einen Wohngeldrechner zur Verfügung“, teilte Wirtschaftsminister Dieter Posch mit. Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld erhalten, angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Es deckt nicht die gesamten Kosten des  Wohnen, sondern stellt lediglich einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Diesen Zuschuss können sowohl Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum als auch Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Die Kosten teilen sich der Bund und das jeweilige Land.

Voraussetzung für den Bezug ist ein  Antrag  und der Nachweis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch  hängt ab von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem maßgeblichen Gesamteinkommen des Haushalts und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.

Aktuell beziehen in Hessen rund 40.000 Haushalte Wohngeld. „Für manche Familien oder Alleinstehende mit geringem Einkommen, die noch kein Wohngeld erhalten, könnte sich ein Antrag lohnen. Viele solcher Haushalte scheuen jedoch den damit verbundenen Aufwand. In dieser Situation kann der neu installierte Wohngeldrechner eine Entscheidungshilfe sein, ob es sinnvoll ist, einen Antrag zu stellen“, so der Minister.

Posch wies daraufhin, dass der Wohngeldrechner über einen möglichen Anspruch lediglich Auskunft gibt, alleine rechtsverbindlich ist der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde.

Neben Hessen gibt es den Rechner auch in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. (red)



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