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Ab 1. Juli ändern sich Bestimmungen bei der HU

Schwalm-Eder. Autohalter müssen in Deutschland mit ihren Fahrzeugen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Ist mit dem Gefährt alles in Ordnung, gibt es eine frische Plakette – werden Mängel entdeckt, müssen diese zuerst behoben werden. Zum 1. Juli treten nun folgende neue Bestimmungen in Kraft: Die Rückdatierung fällt weg. Wer zu spät kommt, erhält trotzdem die volle Plakettenzeit ab dem Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert. Gleichzeitig gilt: Wer zu lange überzieht, wird strenger bestraft. Künftig soll ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre Prüfungsgebühr erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter mehr als zwei Monate in Verzug ist. Schon bislang riskieren nachlässige Autofahrer Verwarngelder, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und Ärger mit der Versicherung.

Im Prüfbericht wird die Kategorie „Hinweis“ eingeführt. Die Sachverständigen von TÜV, DEKRA oder GTÜ können damit auf sich abzeichnende Probleme – etwa durch Verschleiß oder Korrosion – aufmerksam machen. Der Halter bekommt dann konkrete Reparaturtipps.

Die Prüfer müssen eine Probefahrt machen. Dabei werden elektronische Sicherheitsassistenten wie Airbags, ABS und ESP geprüft. Laut Hans-Georg Marmit, Sprecher der Prüforganisationen KÜS, beträgt die Mindestgeschwindigkeit dabei acht km/h.

Derzeit verlangen die Prüfgesellschaften nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) je nach Bundesland zwischen 57 und 63 Euro. Mit der Neuregelung könnte die HU teurer werden. „Mehrere Anbieter werden die Umstellung für leichte Gebührenerhöhungen nutzen“, sagt ACE-Pressesprecher Friedhelm Berdi. Der ACE rechnet im Schnitt mit rund vier Euro Mehrkosten für Haupt- und Abgasuntersuchung, die seit 2010 in einem Schritt gemacht werden. Bei den Gebühren würden die Prüforganisationen aber darauf achten, die Schallmauer von 100 Euro nicht zu durchbrechen, erwartet der ACE-Pressesprecher. (red)



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