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Freie Wähler: Nein zur Sperrklausel für Europaparlament

lothar-kothe130313Schwalm-Eder. Die Absicht der Bundestagsmehrheit, trotz eines Verbots des Bundesverfassungsgerichtes eine Sperrklausel für die Wahl zum Europaparlament am 25. Mai 2014 zu errichten, kommentiert der europapolitische Sprecher der Freien Wähler im Schwalm-Eder-Kreis, Lothar Kothe (Malsfeld)  in einer Stellungnahme wie folgt: „Die Bundestagsparteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP versuchen, sich Europa trotz höchstrichterlichen Verbotes zur Beute zu machen, indem sie neue Hürden gegen den Einzug frischer Kräfte in das EU-Parlament errichten. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch verfassungswidrig. Denn schließlich haben die Richter in Karlsruhe kürzlich eine Sperre für das Europaparlament – anders als für den Bundestag – für illegal erklärt.“

„Freie Wähler säßen bereits mit zwei Abgeordneten in Brüssel, wenn das Bundesverfassungsgericht seine bahnbrechende Entscheidung rückwirkend angewendet hätte. Wir bekamen bei der Europawahl 2009 aus dem Stand heraus kurz nach der Gründung 1,7 Prozent. Damit waren die  Freien Wähler die erfolgreichste neue Gruppierung. Für 2014 rechnen wir Freien Wähler mit einem deutlich besseren Ergebnis, da wir inzwischen bundesweit aufgestellt sind. Das passt den Platzhaltern offenbar nicht.“

„Der Versuch, unter sich zu bleiben, ist ein durchsichtiges Manöver, um die deutschen Mandate ausschließlich den altbekannten Parteien zu sichern. Dabei hat Europa angesichts der Legitimitätskrise in der Bevölkerung nichts dringender nötig, als sich zu demokratisieren, wie es Freie Wähler in ihrem Bundestagswahlprogramm vorschlagen (Link: http://j.mp/YK2q66). Wir fordern u.a. echte Volksentscheide auf europäischer Ebene, die Verlagerung von möglichst vielen Entscheidungen auf die unteren Ebenen (Subsidiaritätsprinzip) und eine Stärkung des Europäischen Parlaments etwa durch ein Initiativrecht dieser Kammer sowie die Benennung und Wahl einer auf zehn begrenzten Zahl von EU-Kommissaren durch das EU-Parlament (nicht mehr Benennung je eines Kommissars durch die 27 Regierungen). Falls der Bundestag eine solche  EU-Sperrklausel beschließt, werden die Freien Wähler beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen müssen“, so Lothar Kothe abschließend.(red)



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